Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Industriemeister/in Kunststoff und Kautschuk

Zielgruppe

Fachkräfte in der Kunststoff- und Kautschukindustrie mit dem Ziel:

  • Erfüllung qualifizierter Aufgaben mit Personalverantwortung zur Aufrechterhaltung sowie zur Planung und Einrichtung von Betriebsmitteln
  • Problemlösung im Störfall und Qualitätsmanagement
  • Führung und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen unter Berücksichtung rechtlicher und soziologischer Grundsätze sowie die Ausbildung der Auszubildenden
  • Gewährleistung des reibungslosen und termingerechten Ablaufs der Produktion unter Berücksichtigung kostenrelevanter Gesichtspunkte sowie Sicherung der Produktqualität
  • Verantwortung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz


Prüfungsfächer/-anforderungen

1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, Information und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2. Fachrichtungsspezifische Qualifikationen

  • (1) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
    • 1. Technik,
    • 2. Organisation und
    • 3. Führung und Personal.
  • (2) Der Handlungsbereich „Technik“ enthält:
    • 1. die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
      • a) Bearbeitungstechnik,
      • b) Verarbeitungstechnik,
      • c) Kautschuktechnik oder
      • d) Faserverbundtechnik,
        wobei die zu prüfende Person einen der genannten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte
        bestimmt, in dem geprüft werden soll;
    • 2. die Qualifikationsschwerpunkte:
      • a) Betriebstechnik,
      • b) Werkstoffe und
      • c) Produktionsprozesse.
  • (3) Der Handlungsbereich „Organisation“ enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
    • 1. Betriebliches Kostenwesen,
    • 2. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme und
    • 3. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
  • (4) Der Handlungsbereich „Führung und Personal“ enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
    • 1. Personalführung,
    • 2. Personalentwicklung und
    • 3. Qualitätsmanagement.

3. Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

Die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung gilt als Beleg der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation. Spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist dieser Nachweis zu erbringen.


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.