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Zielgruppe
Schüler/-innen, Auszubildende, Berufstätige aus kaufmännischen oder technischen Berufen mit dem Ziel, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Prüfungsfächer/-anforderungen
Handlungsbereich „Übersetzung"
Handlungsbereich „Korrespondenz"
Handlungsbereich „Mündliche Kommunikation"
Den Handlungsbereichen liegen folgende Kommunikationssituationen zugrunde:
Allgemeine Unternehmenskommunikation; Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen ausarbeiten und beantworten; Angebote einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten; Aufträge einschließlich Transport und Versicherung bearbeiten; Zahlung und Inkasso vor- und nachbereiten; Störungen geschäftlicher Transaktionen klären; Arbeitsmärkte erschließen und pflegen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Zielsprachen
Anmeldefrist: 8 Wochen vor Prüfungstermin
Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin ist zum 27. März 2024 außer Kraft getreten. Die Zulassung und Anmeldung (ausgenommen Wiederholungsprüfungen) ist nur noch bis zum 26. März 2024 möglich gewesen.
Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.