Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/-in

Zielgruppe

Schüler/-innen, Auszubildende, Berufstätige aus kaufmännischen oder technischen Berufen mit dem Ziel, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache
  • Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke
  • Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache


Prüfungsfächer/-anforderungen

Handlungsbereich „Übersetzung"

  • Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Textes in die deutsche Sprache
  • Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen deutschen Textes in die Fremdsprache

Handlungsbereich „Korrespondenz"

  • Verfassen eines fremdsprachigen Geschäftsbriefes nach Angaben in deutscher Sprache
  • Beantworten einer fremdsprachigen Korrrespondenz in der Fremdsprache nach Angaben zu Inhalt und Form in deutscher Sprache
  • Schriftliche Zusammenfassung in der deutschen Sprache einer einfachen wirtschaftsbezogenen Nachricht, die in der Fremdsprache zweimal zu Gehör gebracht wird

Handlungsbereich „Mündliche Kommunikation"

  • Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in der Fremdsprache
  • Geschäftstelefonat in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache vorgegebenen Sachverhalt


Den Handlungsbereichen liegen folgende Kommunikationssituationen zugrunde:

Allgemeine Unternehmenskommunikation; Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen ausarbeiten und beantworten; Angebote einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten; Aufträge einschließlich Transport und Versicherung bearbeiten; Zahlung und Inkasso vor- und nachbereiten; Störungen geschäftlicher Transaktionen klären; Arbeitsmärkte erschließen und pflegen


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten  oder
  • der Nachweis hinreichender fremdsprachlicher und kaufmännischer Kenntnisse und schreibtechnischer Fertigkeiten. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung


Zielsprachen

  • Englisch

Anmeldefrist: 8 Wochen vor Prüfungstermin

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin ist zum 27. März 2024 außer Kraft getreten. Die Zulassung und Anmeldung (ausgenommen Wiederholungsprüfungen) ist nur noch bis zum 26. März 2024 möglich gewesen.

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.