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Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens mit der Wahrnehmung folgender Aufgaben:
Prüfungsfächer/-anforderungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen haben.
Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.
Anmeldefristen
Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.