Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Geprüfte/r Fachwirt/-in im E-Commerce

Zielgruppe

Kaufleute im E-Commerce oder sonstige Mitarbeiter/-innen mit kaufmännischen oder verwaltenden Berufsabschlüssen, die verschiedene Aufgaben im Bereich des E-Commerce bearbeiten.

Prüfungsfächer/-anforderungen

  • Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
  • Gestalten von Prozessen im E-Commerce
  • Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
  • Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigenn kaufmännische oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • der Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Für die Zulassung ist Berufspraxis in folgenden Aufgabenbereichen erforderlich:

  • Steuern und Weiterentwickeln des E-Commerce im Unternehmen
  • Kalkulieren und Planen von nationalen und internationalen Geschäften
  • Planen und Bewirtschaften des Waren- und Dienstleistungssortiments
  • Analysieren von Veränderungen des Kundenverhaltens, Beurteilen der Außenwirkungen dieser Veränderungen, Entwickeln und Durchsetzen von Verbesserungsmaßnahmen
  • Planen und Steuern von Marketingkonzepten
  • Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Gestalten einer kunden- und dienstleistungsorientierten Kommunikation
  • Analysieren der Ablauforganisation, Ableiten von Veränderungsoptionen sowie Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen
  • Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit im E-Commerce

Die geforderten wesentlichen Bezüge zur Praxis bedeuten, dass die erlangte Berufserfahrung zumindest einen Teil dieser Aufgaben umfasst. Die berufliche Praxis kann nicht ersetzt oder verkürzt werden.

Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Anmeldefristen

Frühjahr: 15.12. des Vorjahres

Herbst: 15.06. des Jahres

Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.