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Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen, die im Bereich des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens einer jeden Branche die Aufgaben eines Bilanzbuchhalters bzw. einer Bilanzbuchhalterin wahrnehmen, z.B.:
Prüfungsfächer/-anforderungen
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Handlungsbereiche:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen aufweisen (z.B. eine qualifizierte Mitwirkung in einer Kerntätigkeit wie Jahresabschluss, kurzfristige Erfolgsrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Kontrolle und Revision des Jahresabschlusses oder aber eine Tätigkeit in mehreren Bereichen des betrieblichen Rechnungswesens: Personal-, Anlagen-, Material-, Kontokorrentbuchhaltung, Planung und Auswertung im Rechnungswesen etc.).
Zudem muss jeder Prüfungsteilnehmer per Selbstauskunft bestätigen, dass er den vorausgesetzten Lernumfang von mindestens 1.200 Stunden erworben hat (VO 2020 §2 Abs. 4). Der Lernumfang kann beispielsweise im Rahmen von Vorbereitungskursen, Berufspraxis, Teilnahme an einschlägigen Seminaren und Veranstaltungen oder im Selbststudium erworben worden sein.
Informationen zum Zulassungsprozess oder zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.
Anmeldefristen
Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres
Stellen Sie bitte frühzeitig – mindestens 3 Wochen vor Anmeldeschluss zur Prüfung – Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung, damit wir Ihre Prüfungsanmeldung fristgerecht verarbeiten können.
Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.