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Zielgruppe
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Der Nachweis "Ausbildereignungsprüfung" (auch Ausbilderschein, AdA-Schein genannt), bestätigt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Diese allein reicht allerdings für die Tätigkeit als Ausbilder nicht aus. Zusätzlich fordert das Berufsbildungsgesetz (nach §§ 29 f. BBiG) von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Unsere IHK-Ausbildungsberater überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Ausbildungsbetrieb und die Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen erfüllt sind. Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung.
Prüfungsfächer/-anforderungen
Schriftlicher Teil
Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation/Ausbildungseinheit samt anschließendem Fachgespräch.
Weitere Informationen zu der Prüfung können Sie unseren Informationen zur Prüfung sowie der Handreichung aus dem Downloadbereich entnehmen.
Die Industrie- und Handelskammer bietet nur die Prüfung an. Informationen zu Lehrgängen/einer Vorbereitung erhalten Sie in der WIS Datenbank.
Die Ausbildereignungsprüfung findet grundsätzlich jeden Monat statt. Bitte beachten Sie, dass unsere Termine nicht mit den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen übereinstimmen müssen.
Schriftlicher Prüfungsteil am Tablet
Praktische Prüfung
Anmeldeschluss ist stets der 1. Kalendertag des Vormonats.
Hinweis: Wir bitten um frühzeitige Anmeldung. Aufgrund der hohen Nachfrage können - trotz Einhaltung der Anmeldefrist – nicht immer alle Anmeldungen zum gewünschten Termin berücksichtigt werden.