Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de


.: 08 - 17 | : 08 - 15

Paderborn + Höxter


Stedener Feld 14
33104 Paderborn

Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31


: 08 - 17 | : 08 - 15

Minden


Simeonsplatz
32427 Minden

Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15


: 08 - 17 | : 08 - 15

  • Newsletter Icon
  • Telefon Icon

IHK-Fortbildungsprüfungen

Sie haben Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchten weiter Karriere machen? Ihr beruflicher Alltag soll sich verändern? Mit dem Titel als Fachwirt, Meister oder Betriebswirt können Sie auf Ihr bisheriges Know-how aufbauen und es eröffnet eine hervorragende Chance für ein berufliches Fortkommen.

Die IHK-Abschlüsse sind europaweit anerkannt, können meistens berufsbegleitend erlangt werden und durch den hohen Praxisbezug eine attraktive Alternative zu einem Hochschulstudium darstellen.

Laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) sind die IHK-Fortbildungsabschlüsse gleichwertig zu den Hochschulabschlüssen (Bachelor und Master). Beispielsweise befinden sich sowohl der Bachelor als auch IHK-Fachwirt auf dem Niveau 6.

Zu Beginn steht die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Bevor Sie mit einer Fortbildung starten, muss die IHK prüfen, ob Sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Prüfungsteilnahme erfüllen. Wenn Sie zur Prüfung zugelassen sind, können Sie mit der Vorbereitung starten und einen Lehrgang bei einem Bildungsträger belegen. Zum Ende der Prüfungsvorbereitung müssen Sie sich bei der IHK zur Prüfung anmelden.

Über folgenden Link können Sie den Antrag auf Überprüfung der Zulassung stellen. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 15 Werktage dauern. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns die Zugangsdaten zum Fortbildungs-Infocenter (FobI), mit deren Hilfe Sie sich im FobI registrieren können. Dies ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit erfolgter Zulassung nicht automatisch zur Prüfung angemeldet sind.

Link zum Antrag auf Zulassung

Die Anmeldung zu einer Fortbildungsprüfung ist erst nach erfolgreicher Zulassung möglich und erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter (FobI). Sollten Sie noch keinen Zugang zum FobI haben oder Ihre Zugangsdaten noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen IHK-Ansprechpartner (s. unten beigefügte Profilliste „Fortbildungsprüfungen von A – Z“). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail, dass Ihre Anmeldung für den jeweiligen Prüfungstermin bei der IHK eingegangen ist.

Link zum Fortbildungs-Informationscenter

Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie hier.

Die Fortbildungsverordnungen können Sie, nach einer kurzen Registrierung im Bereich IHK-Ausbildungsberufe und Verordnungen herunterladen.

Maßgeblich für die Durchführung aller unten aufgeführten IHK-Fortbildungsprüfungen ist die Verordnung des jeweiligen Weiterbildungsprofils sowie die vom Berufsbildungsausschuss der IHK Ostwestfalen erlassene Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen. Die Prüfungsordnung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

 

Fortbildungsprüfungen A-Z