Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Zweitschrift des Prüfungszeugnisses/Vorlage bei der Rentenversicherung

Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verloren oder es wurde vernichtet? Dann kann Ihnen die IHK eine Zweitschrift ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk 'Zweitschrift'.

Nachweise erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung ab dem Jahr 2004 und später können wir Ihnen nach korrekter Angabe Ihrer Daten i. d. R. ausstellen.

Die Ausstellung einer Zweitschrift der Abschlussjahre 2003 und früher ist nur möglich, sofern wir tatsächlich Unterlagen in unseren Archiven finden können.

Hinweis: Der so genannte 'Kaufmannsgehilfenbrief' wird seit mehr als 25 Jahren nicht mehr von der IHK ausgestellt. Dieser 'Kaufmannsgehilfenbrief' war der Vorläufer des heutigen 'Prüfungszeugnisses' für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe. Bei den technischen Ausbildungsberufen hieß dieser 'Facharbeiterbrief' (heute ebenfalls 'Prüfungszeugnis').

Bereits mit Antragstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Für die Ausstellung der Zweitschrift wird von der IHK eine Gebühr von 54,00€ (zzgl. 1,60€ Großbriefporto) erhoben. 
Dies gilt nicht für die Bescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung!

Bitte nutzen Sie das folgende Formular:

Haben Sie eine Berufsausbildung in einem Handwerksbetrieb abgelegt? Dann wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer, die Ihr Zeugnis oder Ihre Bescheinigung ausgestellt hat. Zuständigkeitsfinder HWK