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Sofern Sie die Abschlussnote der Berufsschule auf dem Zeugnis wünschen, reichen Sie den Antrag bis spätestens am Tag der letzten mündlichen/praktischen Prüfung bei der IHK ein oder geben diesen beim Prüfungsausschuss ab.
Der Nachweis der Abschlussnote erfolgt entweder mittels Kopie des Abschlusszeugnisses des Berufskollegs oder mittels Bestätigung des Berufskollegs.
Zu spät eingereichte Anträge oder solche ohne Nachweis der Berufsschulabschlussnote
werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass bei Teilzeitbeschulung Ihnen die Berufsschule die Abschlussnote erst kurz vor dem Ende des Schulhalbjahres bescheinigen kann.
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