Die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld und die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) setzen sich gemeinsam für Nachbesserungen bei den Umbauplänen für die Jöllenbecker Straße in Bielefeld ein. Nach Auffassung der beiden Kammern werden die Bedürfnisse der ansässigen Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt. Das laufende Planfeststellungsverfahren für den Straßenumbau sieht einschneidende Veränderungen an der wichtigen Ausfallstraße vor, wie die Errichtung zweier Hochbahnsteige und die Verbreiterung von Rad- und Fußwegen sowie des Stadtbahn-Gleisbetts zulasten zahlreicher Stellplätze. Handwerkskammer und IHK sehen dabei den ersatzlosen Wegfall von Parkplätzen kritisch.
„Grundsätzlich befürwortet die Handwerkskammer eine Mobilitätswende, die den Verkehr effizienter und emissionsärmer gestalten möchte. Es braucht aber Lösungen für ansässige Betriebe, damit sie für ihre Kundschaft, Beschäftigten und Lieferanten trotz der geplanten Streichung von 68 der bisher 80 Kfz-Stellplätze weiterhin erreichbar bleiben“, betont Nicolas Westermeier, zuständig für die Standortentwicklung bei der Handwerkskammer.
„Ein gut ausgebautes, leistungsfähiges und barrierefreies Stadtbahnnetz liegt im Gesamtinteresse der Wirtschaft. Die Baumaßnahme stellt aufgrund der vorgesehenen Dauer von 24 Monaten sowie dem geplanten Wegfall der Stellplätze aber einen großen Einschnitt für die vor Ort ansässigen Gewerbebetriebe dar“, erläutert Daniela Becker, Leiterin des Referats Verkehr, Stadt- und Regionalplanung bei der IHK. „Die Interessen der Unternehmen müssen angemessen berücksichtigt und ihre betrieblichen Abläufe sichergestellt werden – sowohl während der Bauphase als auch nach dem Umbau.“
Im Rahmen von Liefer- und Ladezonen sowie Stellflächen für Gewerbetreibende sollten Ausnahmeregelungen für Gewerbe, Handwerk und auch Pflegedienste möglich sein, fordern die Kammern. Denn das Ausweichen auf Nebenstraßen sei kaum möglich, da der Parkdruck hier bereits jetzt schon immens sei, so Westermeier.
Die Handwerkskammer und die IHK erachten es als wichtig, dass der Planungsträger aktiv das Gespräch mit den Betroffenen sucht, um gemeinsam eine bestmögliche Lösung zu finden.
Zudem weisen die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer darauf hin, dass betroffene Betriebe und Privatpersonen noch bis zum 29. Februar die Möglichkeit haben, auf der Seite der Bezirksregierung unter www.bezreg-detmold.nrw.de/ die Pläne einzusehen und ihre Stellungnahme abzugeben. „Es ist wichtig, dass sich die Unternehmen in das Planverfahren einbringen und auf alle Einzelheiten ihrer Betroffenheit hinweisen. Nur so können die Belange im weiteren Verfahren berücksichtigt werden“, erklärt Becker abschließend.