Der Flughafen Paderborn/Lippstadt wird finanziell benachteiligt, ebenso die Airports in Dortmund und Weeze. Schuld ist eine rund 30 Jahre alte Zuständigkeitsliste der Deutschen Flugsicherung. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund und Duisburg fordern deshalb in einem Brief an den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Hendrik Wüst eine Gleichbehandlung aller sechs Airports in NRW.
„Es ist schlimm genug, dass hier schon in der Vergangenheit mit zweierlei Maß gemessen wurde“, beklagt Petra Pigerl-Radtke, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. „Die Zwei-Klassen-Gesellschaft der Airports, die sich bisher nur auf der Ebene der Flugsicherung ergeben hat, wird aber nun ausgeweitet und zementiert“, ergänzt Axel Martens, Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe zu Detmold, in einem gemeinsam von den fünf IHKs verfassten Brief an Wüst.
Insgesamt sprächen die sachlichen, die finanziellen und vor allem die De-Facto-Notlage der Flughäfen mit einem Einbruch der Passagierzahlen um rund 85 Prozent für eine gleichberechtigte Unterstützung aller sechs NRW-Flughäfen. Die IHKs erinnern in dem Brief an die Zusage des Landes, sich an den Rettungskosten des Bundes auch für die Flughäfen Dortmund, Paderborn und Weeze in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro zu beteiligen. Dies sei nun dringend erforderlich, um den Flughäfen in der dramatischen Situation beizustehen und ihre Vorleistungen zu entschädigen.
Auf rund 700 Millionen Euro beziffert der Flughafenverband ADV die sogenannten Vorhaltekosten, die für das Offenhalten der Airports während des 1. Lockdowns im Frühjahr 2020 entstanden seien. So sollte die medizinische Lieferkette, die Rückholung gestrandeter Urlauber und die Beförderung systemrelevanter Arbeitskräfte gewährleistet werden. 400 Millionen Euro sollen nun für diese Gemeinwohlleistung jeweils zur Hälfte durch Bund und Länder erstattet werden – allerdings nur für die Airports Köln, Berlin und München, an denen der Bund beteiligt ist, und weitere zwölf Airports.
Münster/Osnabrück gehört dazu, Paderborn/Lippstadt, Dortmund und Weeze nicht. Warum? Für die 12er-Gruppe wird das Bundesinteresse aus einer nach der Wiedervereinigung erstellten Liste der Deutschen Flugsicherung abgeleitet. Die DFS trägt seither dort die Kosten der Luftraumüberwachung, bei den anderen Airports hingegen nicht.