Die gewerblichen Anlieger müssen auf jeden Fall eingehender beteiligt werden, bevor im Frühjahr ein Abschnitt der Mindener Straße in Bad Oeynhausen von vier auf zwei Fahrspuren reduziert wird. Diese Anregung äußert die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK). Lediglich „im Vorfeld die Anlieger der Mindener Straße durch eine schriftliche Information“ (Ratsbeschluss vom 19. Februar 2020, TOP 8) einzubeziehen, „um erste Hinweise für den beginnenden Planungsprozess zu erhalten“, reiche nicht aus.
Die IHK möchte Stadt und gewerbliche Anlieger sensibilisieren, sich im Vorfeld näher abzustimmen (Beispielstichworte: Abbiegebeziehungen, Grundstückszufahrten, Parkmöglichkeiten). Das könne vielleicht auch dazu führen, mit dem Frühjahrs-Rückbau zu warten, um die anliegerbezogene Verkehrsentwicklung nach Aufhebung der aktuellen, teilweise massiven coronabedingten Einschränkungen zu beobachten und in dieser Erholungsphase die Erreichbarkeit der gewerblichen Anlieger nicht durch eine Baustelle zu beeinträchtigen.
Der Wunsch nach Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der ehemaligen Bundesstraße B 61 (Kanalstraße, Mindener Straße) sei ein berechtigtes Inte-resse der Stadt. Zu lange habe Bad Oeynhausen unter den beträchtlichen Verkehrsmengen gelitten, die sich vor Eröffnung der A 30-Nordumgehung durch die Stadt quälten und die Aufenthaltsqualität an der ehemaligen B 61 massiv beeinträchtigt haben. Der Mindener IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting: „Bei Veränderungen und Rückbauten ist Augenmaß gefordert. Alle berechtigten Interessen müssen berücksichtigt und in die Maßnahmenplanungen eingebracht werden.“ Die vielen gewerblichen Anlieger wie Tankstellen, Restaurants, Einzelhändler und Dienstleister, aber auch Produktionsbetriebe seien auf Kundenfrequenz und Erreichbarkeit angewiesen. Geklärt und diskutiert werden müsse auch die Frage, ob und in welcher Höhe die Anlieger an den Kosten beteiligt würden. Positiv sei die Flexibilität, also die mit geringem Aufwand durchführbaren Korrekturmöglichkeiten des Frühjahrs-Rückbaus.
Die kurzfristigen städtischen Maßnahmen sollten auch einem gewissen Ge-staltungsniveau entsprechen. Es müsse auf den Eindruck geachtet werden, der bei Besuchern, Touristen und auswärtigen Kunden von der Stadt entstehe. Gerechnet werden müsse damit, dass der kurzfristige und in gewisser Weise provisorische Frühjahrs-Rückbau vielleicht längere Zeit bis zum umfassenden und endgültigen Umbau bestehen und damit im öffentlichen Raum sichtbar bleibe. Auch an anderer Stelle achte die Kurstadt auf Gestaltungsstandards im öffentlichen Raum.
Darüber hinaus müssten die Anlieger an der demnächst anstehenden Gesamtplanung für den umfassenden Umbau beteiligt werden, bevor hier erste, nicht mehr zurücknehmbare Vorentscheidungen in Behördengesprächen und im politischen Raum fallen. Dabei gehe es dann inhaltlich nicht mehr um einen Teilabschnitt, sondern um den Rückbau der gesamten ehemaligen B 61 im Stadtgebiet, heute Mindener Straße und L777.
Auch stehe eine zügige bauplanungsrechtliche Klärung, welche Nutzungen beidseitig der Mindener Straße zukünftig zulässig sein sollen, an. Das sei dann eine abgesicherte Grundlage für die Immobilieneigentümer zur weiteren Entwicklung ihrer Grundstücke. Derzeit befinden sich offenbar viele Grundstücke quasi „im Wartestand“ und bieten damit kein positives Erscheinungsbild. Sie müssten eigentlich entsprechend der prinzipiell guten und exponierten Lage positiv entwickelt werden. „Wir brauchen hier eine seit vielen Jahren überfällige Aufbruchsstimmung“, so Hunting. Hier würde nennenswertes Entwick-lungspotenzial für Bad Oeynhausen brachliegen.