Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) erreichen derzeit zahlreiche Anfragen von Unternehmen zu Briefen, die vorgeblich im Zusammenhang mit einer Eintragung im Handelsregister stehen. Die Schreiben erweckten den unzutreffenden Eindruck, vom Amtsgericht zu stammen.
Blickfangmäßig und als zentrale Überschrift erscheint das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen und der Hinweis „Rechnung", berichtet die IHK. Während bei Aussendungen im Bereich der sogenannten Formularfalle in der Regel versteckt der Hinweis auf ein Angebot erfolge, fehle dies bei den aktuellen Schreiben ganz. Vielmehr würden Zahlungsfristen genannt, bei deren Nichteinhaltung „selbstverschuldete Mahngebühren" und eine „zwangsweise Einziehung des Betrags" drohten.
Die IHK rät betroffenen Unternehmen, auf diese Schreiben keinesfalls ungeprüft Zahlungen zu leisten. Insbesondere solche Unternehmen, die tatsächlich in der jüngeren Vergangenheit Eintragungen in das Handelsregister vorgenommen haben, sollten ihren Posteingang besonders genau prüfen, rät die IHK. Deren Mitgliedsunternehmen können sich bei Zweifeln, ob es sich bei Schreiben um unseriöse Formularfallen handelt, direkt an die IHK wenden (Ansprechpartner: Syndikusanwalt Lars Henning Döhler, Telefon 0521 554–215, E-Mail: lh.doehler(at)ostwestfalen.ihk.de).