Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) warnt vor einem Schreiben, das mit „IHKT Industrie- und Handelskartei“ überschrieben sei und derzeit Unternehmen in Ostwestfalen erreiche. Der Brief erwecke aufgrund seiner Gestaltung den Eindruck, von einer öffentlichen Stelle zu stammen und sei zudem unter anderem mit „Kostenbescheid“ überschrieben.
Der Empfänger werde aufgefordert, einen Betrag von 641,71 Euro für eine Registrierung in einer „Industrie- und Handelskartei“ zu zahlen. Ein entsprechender Überweisungsträger sei beigefügt. Lediglich in einem kleingedruckten Hinweistext heiße es dann, dass es sich bei dem Schreiben „um eine Offerte und nicht um eine offizielle Rechnung des Handelsregisters“ handle. Das „Wort „Kostenbescheid 2020“ sei „lediglich ein Slogan“. Mit der Überweisung stimme der betroffene Gewerbetreibende „einem Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren zu“. Man erhalte dann jeweils eine Jahresrechnung über 658,30 Euro auf dem Postweg zugesandt.
Außerdem heißt es in dem Schreiben gegenüber den betroffenen Gewerbetriebenden, dass man „aufgrund der für Wirtschaftsunternehmen unsicheren Lage bedingt durch den Coronavirus“ einen „routinemäßigen Abgleich firmenrelevanter Daten ihres Unternehmens“ durchführe.
„Für Unternehmen, die solche Schreiben erhalten und bislang nicht in Beziehung zu dem Absender standen, besteht keinerlei Verpflichtung, eine Zahlung zu leisten“, erklärt Lars Henning Döhler, Syndikusrechtsanwalt bei der IHK.