Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) befürwortet die vom Bund und den Ländern beschlossene Verlängerung der Überbrückungshilfen einschließlich der Neustarthilfe bis zum 31. März 2022. „Angesichts der steigenden Corona-Zahlen ist zu befürchten, dass zahlreichen Unternehmen und Soloselbstständigen in den kommenden Monaten erneut existenzgefährdende Umsatzeinbußen drohen“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. „Die beschlossene Überbrückungshilfe III kann den wirtschaftlichen Schaden bei besonders belasteten Unternehmen abfedern und ihnen mehr Planungssicherheit geben. Die Wirtschaftshilfen waren bisher bis zum Jahresende befristetet.“
Darüber hinaus unterstützt die IHK eine 3G-Regel am Arbeitsplatz, wenn sie unbürokratisch, praxisnah und bundesweit einheitlich in den Betriebsalltag integriert werden kann. Konsequent sei auch die flächendeckende Einführung einer 2G- beziehungsweise 2G plus-Regelung bei steigender Hospitalisierungsrate. „Nur so können Beschäftigte und Kunden optimal geschützt werden“, betont Pigerl-Radtke. Ein Auskunftsrecht über den Impfstatus der Mitarbeitenden begrüßt die IHK-Hauptgeschäftsführerin ausdrücklich, denn diese Kenntnis erleichtere die Betriebsorganisation nachhaltig und es ermögliche den Betrieben verantwortungsbewusstes Planen.
Beim Thema Homeoffice ist die IHK gegen eine grundsätzliche Pflicht. Pigerl-Radtke: „Die jüngsten Erfahrungen haben gezeigt, dass Mobiles Arbeiten in vielen Branchen gut funktioniert. Das teilen uns auch unsere Mitgliedsunternehmen mit. Arbeitgeber finden gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden am besten individuelle, auf die Unternehmen und die Bedürfnisse der Beschäftigten abgestimmte Lösungen, die der Pandemielage gerecht werden.“