In den nächsten Jahren wollen Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke weniger Aufträge an die Unternehmen vergeben und die Grundsteuer B, die auch Betriebe zahlen, erhöhen. Die Haushaltsaussichten der Städte und Gemeinden haben damit gravierende Auswirkungen auf die hier ansässigen Unternehmen.
Das ist ein wesentliches Ergebnis einer Umfrage der Zweigstelle Minden der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) von Ende November bis Mitte Dezember unter den Städten und Gemeinden im Kreis. Alle elf Kommunen beantworteten den IHK-Fragebogen.
IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting: „Wir bedanken uns für den hohen Rücklauf. Die ausgefüllten Fragebögen geben zusammengefasst eine grobe Gesamtübersicht als Stimmungsbild zu den weiteren Aussichten der kommunalen Haushalte im Kreisgebiet.“
„Sehr positiv bewerten wir, dass aus den Antworten bis auf eine Ausnahme kein Hinweis auf eine Anhebung von Gewerbesteuerhebesätzen in den Jahren 2024 und 2025 hervorgeht. Allerdings halten sich mehrere Kommunen mit Tendenzangaben bedeckt,“ sagte Hunting. Sehr zu hoffen sei, dass die mögliche Anhebung in einer Kommune für das Jahr 2025 noch abgewendet werden kann.
Und auch in den Folgejahren seien konstante Gewerbesteuerhebesätze notwendig. Damit würden die Städte und Gemeinden mit dieser Steuer zur Erhaltung der lokalen Wirtschaftskraft und der Arbeitsplätze sehr verantwortungsbewusst umgehen. Perspektivisch sei wegen der negativen Aussichten für die Haushalte 2026, 2027 und 2028 zu hoffen, dass Lösungen gefunden würden, damit die Städte und Gemeinden wieder investieren könnten und nicht weiter an der Schraube der Realsteuerhebesätze drehen müssten.
Allerdings erhielten die Unternehmen in den nächsten beiden Jahren offensichtlich weniger Aufträge von den Städten und Gemeinden, weil diese Investitionen zurückstellen wollen: Als Maßnahmen gegen möglicherweise schwierige Haushalte 2024 und/oder 2025 prüfen laut IHK-Umfrage neun Kommunen unter anderem „Investitions-Zurückstellungen“. Eine Haushaltssicherung in den Jahren 2024 und 2025 sei in zwei Kommunen „sicher“, eine Kommune habe für beide Jahre sowohl „sicher“ als auch „droht“ angekreuzt.
Zudem wollen sieben Städte und Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Flächen) im Jahr 2024 anheben und fünf Kommunen im Jahr 2025; es sei auch möglich, dass sie in fast allen Städten und Gemeinden steige, weil sich mehrere Kommunen im Fragebogen mit Tendenzangaben bedeckt hielten.
Eindeutig negativ sei die generelle Erwartung für die kommunalen Haushalte der Jahre 2024 und 2025: Ausnahmslos alle Antwortenden rechnen mit einer „großen Verschlechterung“. Die Kommunen sehen eine Vielzahl von Faktoren, die ihre Haushalte in diesen Jahren belasteten, aber nur wenige oder keine Entlastungen.
Als voraussichtlich besonders belastend nennen in der IHK-Befragung jeweils zehn Kommunen die „Entwicklung der Personalkosten“ und die „Entwicklung der Kreisumlage“, fünf Kommunen „unvermeidbare Investitionen“, jeweils vier Kommunen geben „sinkende Gewerbesteuereinnahmen/größere Gewerbesteuererstattungen“ und die „Entwicklung der Sozialkosten“ an.
Als voraussichtlich besonders entlastend nennen jeweils zwei Kommunen „nicht besetzte Verwaltungsstellen“, „Unterstützung des Landes“ und „absehbar hohe Gewerbesteuerzahlungen einzelner / mehrerer Unternehmen“.
Die Aussichten für die Haushalte 2026, 2027 und 2028 werden von sieben Städten und Gemeinden in der Umfrage der IHK als „sehr schlecht“ bewertet, von drei Kommunen als „schlecht“ und von einer Kommune „etwa wie 2024/2025“.