Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) sieht die beim Bund-Länder-Gespräch beschlossene 2G-Plus-Regel in der Gastronomie kritisch. „Die neue Regelung wird die ohnehin angespannte Situation in der Gastronomie weiter verschärfen“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. Spontanbesuche seien dann für nicht-geboosterte Personen ausgeschlossen. Dass diese neue Regelung auch Auswirkungen auf den ebenfalls zum Teil durch Corona stark gebeutelten Einzelhandel haben werde, sei zudem nicht auszuschließen.
Für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen gebe es zwar weiterhin finanzielle Unterstützung, allen voran die Überbrückungshilfe IV, die ab sofort beantragt werden kann. Das sieht die IHK als positiv an. Allerdings deckten die staatlichen Hilfen in den meisten Fällen nur einen Teil des wirtschaftlichen Schadens ab, der durch Umsatzausfälle entsteht. Darüber hinaus bleibe all denjenigen der Zugang zu dem Hilfsprogramm verwehrt, die weniger als 30 Prozent Umsatzrückgang haben und dennoch in eine existenzbedrohliche Lage geraten sind. „Die Hilfsprogramme sollten deshalb laufend auf den Prüfstand gestellt und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden, um den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen“, fordert der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Harald Grefe.
Positiv sei anzumerken, dass auf einen kompletten Lockdown verzichtet wurde, der auch zukünftig möglichst verhindert werden müsse. Dazu zähle ebenfalls der praktikable Erhalt der kritischen Infrastruktur, der sich auch positiv auf den Erhalt der gesamten Wirtschaft auswirke und das öffentliche Leben aufrechterhalte. Begrüßt werde deshalb auch die Flexibilisierung bei der Quarantänereglung, die dem Rechnung trage.
„Grundsätzlich aber ist das Impfen und Boostern notwendig, um die Wirtschaft handlungsfähig zu halten und die Pandemie zu überwinden“, betont Pigerl-Radtke. Eine große Mehrzahl der Unternehmen unterstütze diesen Weg und biete seinen Mitarbeitenden deshalb Impf-Möglichkeiten an.