Zu hoffen ist, dass die weitere Entwicklung im Jahr 2020 in Minden und Petershagen für die Wirtschaft in die richtige Richtung geht. Das stellt die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) in ihrer traditionellen IHK-Neujahrserklärung fest.
Die IHK begrüße die aktuell von der Stadt Minden angestoßene Fortschreibung ihres Wirtschaftsförderungskonzeptes. Die IHK-Zweigstelle habe sich daran mit einem schriftlichen Beitrag und in einem Workshop beteiligt. Ergebnisse lägen der IHK noch nicht vor. IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting: „Wir wünschen uns eine Vielzahl von Weichenstellungen für eine positive Wirtschaftsentwicklung in Minden.“ So sei auch zu hoffen, dass in Minden möglichst schnell neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Damit könne auf Nachfragen aus der Wirtschaft umgehend reagiert werden. Derzeit seien die Grundstücksangebote der Stadt sehr begrenzt. „Es besteht die Gefahr, dass Ansiedlungen oder Umsiedlungen von Unternehmen nicht stattfinden können, die die Unternehmenslandschaft bereichern und die Stadt als Wirtschaftsstandort weiter aufwerten,“ so Hunting.
Der am 19. Dezember 2019 gefasste Satzungsbeschluss des Stadtrates Petershagen zum Bebauungsplan 2 A „Gewerbestandort Lahde“ sei möglicherweise ein Signal der Politik an die Wählerschaft. Der neue Bebauungsplan soll den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan ablösen. Eine Vielzahl von Unternehmen sei durch die nunmehr geltende Festsetzung ihrer Grundstücke als Gewerbegebiet anstelle des seit 1977 festgesetzten Industriegebiets betroffen. Industriegebiete würden deutlich mehr unternehmerische Entwicklungsspielräume als Gewerbegebiete bieten.
Das Industriegebiet in Lahde sei eines der flächenmäßig größten Industriegebiete in Ostwestfalen und möglicherweise das größte im Mühlenkreis gewesen. Hunting: „Die Entscheidung des Rates ist sehr bedauerlich und nachteilig für die Wirtschaft.“ Sofern Klagen eingereicht würden, werde sich in Zukunft herausstellen, ob der neue Bebauungsplan vor Gericht Bestand habe. Der neue Bebauungsplan verfüge über eine Fülle von textlichen und zeichnerischen Festsetzungen und in dem langen Aufstellungsverfahren seien viele formelle Punkte zu beachten gewesen.
Ernst solle das Unverständnis genommen werden, das viele Unternehmen aus dem Bereich Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen äußern, wenn sie auf den Start des Glasfaserausbaus in Randbereichen des Kreises Minden-Lübbecke und nicht in dichter besiedelten Regionen sehen. Hunting: „Wir hoffen, dass die Geschwindigkeit des Glasfaserausbaus erhöht und parallel in weiteren Teilregionen des Mühlenkreises gestartet wird.“ Positiv sei die Eigeninitiative der Stadt Lübbecke, bis Ende 2020 vorab die dortigen Gewerbegebiete West und Ost bis an Haus mit Glasfaser zu versorgen. Auch Espelkamp beschäftige sich damit, den Glasfasernetzausbau flächendeckend mit ausreichenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten zukunftssicher zu vervollständigen. Ergänzend müsse zügig die Realisierung des Mobil-Standards 5G im Kreis Minden-Lübbecke angegangen werden.
Die IHK begrüßt das Festhalten an den bisherigen Hebesätzen für Gewerbesteuer und Grundsteuer für das Jahr 2020, auch wenn in einigen Städten und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke die Haushaltslage angespannt sei. Ausnahme sei leider die Stärkungspaktkommune Stadt Minden, wo voraussichtlich eine Erhöhung der Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) anstehe. Hunting: „Wir hoffen, dass sich die Städte und Gemeinden auch nach der Wahl der Bürgermeister und der Stadt- und Gemeinderäte am 13. September 2020 mit Hebesatzerhöhungen zurückhalten.“