Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) startet auf ihrer Internetseite unter www.ostwestfalen.ihk.de/grundsteuer eine Umfrage zur Grundsteuerreform und bietet Mitgliedsunternehmen einen Grundsteuerrechner an.
Eigentümer, die Immobilien zu mehr als 80 Prozent für eigene oder fremde betriebliche Zwecke nutzen, können sich an der Erhebung beteiligen. Hintergrund ist die Neuregelung der Grundsteuererhebung zum 1. Januar 2025.
Die Grundlagen für die künftige Grundsteuererhebung sind gelegt – nachdem die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen über ihre Finanzämter für rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten nahezu alle Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen hat.
Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Mit dem Ende 2019 verabschiedeten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Neuregelung geschaffen.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder. Der NRW-Gesetzgeber hat den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, künftig differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu erheben.
Bei Anwendung der differenzierten Hebesätze könnte es zu einer Belastungsverschiebung zu Ungunsten der Nutzer von Nichtwohngrundstücken, beispielsweise von Geschäftsgrundstücken, kommen.
Die IHK möchte auf Basis belastbarer Daten aus der Umfrage in den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern in der Region über die neue Grundsteuer treten.