Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) kritisiert die Entscheidung des Rates der Stadt Herford, den Hebesatz bei der Grundsteuer B für Nichtwohngebäude auf 1555 Prozentpunkte anzuheben und auch den Gewerbesteuersatz weiter zu erhöhen. IHK-Geschäftsführer Götz Dörmann: „In der jetzigen konjunkturellen Situation die lokalen Unternehmen mal eben mit rund 210 Prozent höheren Grundsteuern gegenüber dem Vorjahr zu belasten, ist nicht wirtschaftsfreundlich und verschlechtert den Standort Herford.“
Die IHK-Umfragen der Vergangenheit zeigen deutlich, dass die regionalen Steuern ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor bei der Ansiedlung beziehungsweise bei Investitionsentscheidungen sind. „Hoffentlich fällt diese Entscheidung der Stadt Herford nicht auf die Füße. Die differenzierte Besteuerung von Wohn- und Nichtwohngebäude ist verfassungsrechtlich zumindest fraglich, da das reformierte Grundsteuergesetz eigentlich eine gleichmäßige Belastung dieser beiden Grundstücksarten vorsieht“, ergänzt IHK-Steuerexperte Bernd Falge.
Dörmann kann auch die gleichzeitige Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht nachvollziehen: „NRW ist seit geraumer Zeit das Bundesland mit den höchsten Gewerbesteuerhebesätzen. Der Trend weiterer Steigerungen setzt sich fort. Dazu zählt auch die jetzige Erhöhung in Herford, die kontraproduktiv ist.“