Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) begrüßt die Korrektur zur geplanten Straßenverkehrsordnungs-Novelle (StVO), die der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. November 2020 beschlossen hat: Künftig können die für den heimischen Wirtschaftsraum wichtigen Groß- und Schwertransporte wieder bei denjenigen Behörden beantragt werden, in deren Bezirk das transportdurchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
„Die Entscheidung ist ein gutes Signal für unsere Transportunternehmen. Und sie zeigt, dass sich Interessenvertretung positiv auswirkt“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. Die IHK Ostwestfalen hatte sich an insgesamt 33 ostwestfälische Abgeordnete in Land- und Bundestag gewandt, um damit das Anschreiben von IHK NRW an den Landesverkehrsminister Hendrik Wüst inhaltlich zu unterstützen. Minister Wüst hatte sich im Verkehrsausschuss des Bundesrates für die jetzt beschlossene Lösung eingesetzt.
Die IHK Ostwestfalen wertet die jetzt getroffene und ab Januar wirksame Regelung für die Antragstellung von Schwertransporten als Teilerfolg. Insgesamt nehmen die Hürden für die Planung und Durchführung von Sondertransporten immer noch eher zu. So ist die ebenfalls ab Januar wirksame Einführung eines bundesweit einheitlichen Gebührenrahmens für die Transportgenehmigungen zwar ein möglicher Beitrag zu höherer Kostentransparenz.
Die damit einhergehenden Kostensteigerungen um mehrere hundert Prozent sind jedoch kontraproduktiv in einer Zeit, in der die Wirtschaft trotz Corona-Krise wieder Fahrt aufnehmen soll. Zu dem vorgeschlagenen Aufschub der StVO-Novelle, damit in Ruhe ein sinnvoller Gebührenrahmen erarbeitet werden kann, wird es nach aktuellem Stand wohl nicht kommen.
Ursprünglich sah die StVO-Novelle vor, dass die Anträge nur bei der jeweiligen Behörde am Start- und Zielort eines Transportes gestellt werden können. Produzenten von großen beziehungsweise schweren Gütern und auch die Transportunternehmen befürchteten, dass es dadurch zu massiven regionalen Verschiebungen im Antragsaufkommen und in der Folge zumindest für einige Monate zu massiven Engpässen und Verzögerungen gekommen wäre.
Die IHK befürchtete, dass der heimischen Wirtschaft bei weiteren Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung wichtige Aufträge auf Dauer wegbrechen und langfristig Produktions- und Standortverlagerungen die Folge sein könnten.