Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) kritisiert das von der Koalition geplante Weiterbildungsgesetz, weil darin eine Ausbildungsgarantie festgeschrieben wird.
„Schon heute fehlen vielen Unternehmen ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für die vorhandenen Ausbildungsstellen. Durch das geplante Gesetz werden für Schulabgängerinnen und Schulabgänger Fehlanreize geschaffen, betriebsferne Ausbildungen aufzunehmen“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke.
Wenn die Bundesregierung diese gesetzliche Regelung umsetzen sollte, „müssen die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme so streng wie möglich gestaltet werden“, so Pigerl-Radtke. Die Vermittlung in betriebliche Ausbildung müsse oberste Priorität behalten.
Laut IHK dürfe die außerbetriebliche Ausbildung nur eine Notlösung darstellen, wenn tatsächlich keine Vermittlung in einen Ausbildungsplatz möglich ist. Immerhin sei die im Entwurf vorgesehene Begrenzung außerbetrieblicher Ausbildung auf Regionen mit einem geringeren Angebot an betrieblichen Stellen ein Schritt in die richtige Richtung.
Es sei auch richtig, dass Bewerberinnen und Bewerber nur dann die Förderung einer außerbetriebliche Ausbildung erhalten, wenn mehrfache Bewerbungen um eine betriebliche Ausbildung nachweislich erfolglos geblieben sind und auch eine Einstiegsqualifizierung nicht möglich ist.
Ebenso wichtig sei die im Entwurf festgelegte gemeinsame Verständigung vor Ort unter Beteiligung der Kammern über Zahl und Auswahl der passenden Ausbildungsberufe. Denn junge Menschen sollten auch außerbetrieblich an solchen Ausbildungen teilnehmen, für die grundsätzlich Bedarfe in den Betrieben bestehen.