Mit dem neuen Kassengesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen, elektronische Registrierkassen vor Manipulationen zu schützen. Da aktuell aber noch keine flächendeckenden technischen Lösungen am Markt verfügbar sind, wurde für die Umsetzung des Kassengesetzes kürzlich eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 beschlossen.
In vielen Bereichen der Unternehmerschaft herrscht weiterhin Verunsicherung. Daher möchte die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region mit einer Veranstaltung darüber informieren, welche Anforderungen durch das neue Kassengesetz an die Firmen gestellt werden und wie die Umstellung in der Praxis erfolgen kann.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. Januar 2020, von 14.00 bis 16.00 Uhr, in der IHK-Zweigstelle in Paderborn, Stedener Feld 14, statt. Nach zwei Impulsvorträgen zum Thema stehen Fachleute für Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, eine verbindliche Anmedlung allerdings unbedingt erforderlich, da nur noch begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. Anmeldung bei Carolin Klein, Telefon 05251 1559-15, EMail: c.klein@ostwestfalen.ihk.de, oder über die Homepage der IHK www.ostwestfalen.ihk.de/Veranstaltungen.