Auch in der weiter andauernden schwierigen Corona-Zeit gilt es, an die Weitentwicklung von Bad Oeynhausen zu denken, an gute Ideen anzuknüpfen und weitere Verbesserungen zu planen. Das stellt die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) in ihrer traditionellen IHK-Neujahrserklärung fest.
Im auslaufenden Jahr hätten viele Weihnachtsmärkte stattgefunden und so zu einer vorweihnachtlichen Stimmung verholfen. Weiterentwickelt und ausgeweitet werden könnten die „Bändchenlösungen“. Sie hätten sich in Städten wie Bad Oeynhausen, Minden und Espelkamp als praktisch erwiesen. In täglich wechselnden Farben ermöglichen sie den Innenstadtbesucherinnen und -besuchern nach einmaligem 2G-Nachweis den Besuch weiterer Einzelhandelsgeschäfte und Weihnachtsmarktstände ohne nochmalige Nachweise.
Eine Fortsetzung im neuen Jahr biete sich an. „Ein Lob geht an alle, die im Hintergrund die Organisation geleistet und die Bändchen vor Ort ausgeben haben“, hebt der Mindener IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting hervor.
Die neue Weihnachtsbeleuchtung in der Bad Oeynhausener Innenstadt sei ein weiterer Schritt zur Aufwertung der City. Damit folge Bad Oeynhausen anderen Städten im Kreis Minden-Lübbecke wie Minden und Espelkamp, die bereits in den letzten Jahren ihre Weihnachtsbeleuchtung mit einem Gesamtkonzept und moderner Technik zeitgemäß erneuert und schrittweise ergänzt hätten. Hunting: „Das schafft ein besonderes Ambiente zu einer besonderen Zeit und entspricht den Erwartungen von Besucherinnen und Besuchern der City.“
Die IHK teile das Anliegen von Verwaltung und Politik, das stark historisch geprägte Bad Oeynhausener Stadtbild zu erhalten. Es schaffe eine hohe Aufenthaltsqualität für Bevölkerung und Besucher und gebe der Stadt einen einzigartigen und unverwechselbaren Charakter. „Die geplante Erarbeitung einer Gestaltungssatzung im Jahr 2022 muss jedoch mit großer Umsicht und Vorsicht erfolgen“, fordert Hunting. Damit dürften keine Hürden für die Anschlussnutzung der vielen leerstehenden Einzelhandels-, Gastronomie- und Beherbergungsflächen aufgebaut werden.
Die Bestimmungen der Satzung sollten pragmatische Lösungen im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit neuer Nutzungen und der Erhaltung des Stadtbildes ermöglichen. Die zwischen Aufstellungsbeschluss und Inkrafttreten mögliche Zurückstellung von Baugesuchen oder vorläufige Untersagung sollten eine seltene Ausnahme bleiben. Zu den geplanten Bestimmungen und zur räumlichen Abgrenzung sei eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der lokalen Wirtschaftsorganisationen sinnvoll.
Die vorgesehene großzügige Neugestaltung der Treppenanlage zwischen Bahnhofsvorplatz und Herforder Straße/Klosterstraße bewertet die IHK positiv. Damit würden Innenstadt und Bahnhof optisch weiter zusammenrücken. Gemeinsam mit der Neugestaltung des Bahnhofes gewinne die Innenstadt an Aufenthaltsqualität. Hunting: „Diese Maßnahme hätten wir uns schon eher gewünscht. Die Umsetzung sollte zügig erfolgen.“
Die IHK hofft, dass sich Dauer und Schärfe der Einschränkungen für die Wirtschaft im Kreis Minden-Lübbecke durch die Omikron-Coronavirusvariante in Grenzen halten werden und sich eine kräftige und von weiteren Virusvarianten ungebremste Erholung anschließen kann. Nach aktueller Einschätzung werde sich der bisher für 2022 erhoffte Wirtschaftsaufschwung zumindest teilweise auf das Jahr 2023 verschieben.