Im Jahr 2020 besteht ein aus den letzten Jahren aufgestauter Aufarbeitungsbedarf mit Einleitung von Maßnahmen für die weitere Entwicklung der Innenstadt von Lübbecke. Das stellt die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) in ihrer traditionellen IHK-Neujahrserklärung fest.
Die bisherige Fixierung auf das Projekt Westertor dürfe nicht den Blick auf die Gesamtentwicklung der Lübbecker Innenstadt verstellen. „Der unlängst erfolgten erfolgreichen Sanierung der Fußgängerzone müssen weitere Maßnahmen folgen, die die Entwicklung der Lübbecker Innenstadt fördern,“ erläutert IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting. Dabei gehe es beispielsweise um die Aufenthaltsqualität, das Sicherheitsgefühl in den Parkhäusern, das Leerstandsmanagement und die Innenstadtbelebung beispielsweise durch zusätzliche Wohnungen. Dringend überlegt werden müsse auch, wie hier die zukünftige Parkplatzsituation aussehen solle. An diesen und weiteren Innenstadtthemen müsse unter Einbeziehung der Innenstadt-Gewerbetreibenden gearbeitet werden.
Vielleicht werde im neuen Jahr die Geschichte um das Einzelhandelsprojekt Westertor in Lübbecke fortgeschrieben. Erinnert sei an die Domhof-Galerie in Minden, deren Scheitern wesentlich durch ein Bürgerbegehren initiiert wurde. Hunting: „Leider blieb anschließend jahrelang die notwendige Weiterentwicklung des innerstädtischen Einzelhandels aus.“ Nach dem Scheitern der Domhof-Galerie wurde mit großem Aufwand mit Planungswerkstätten und der Einschaltung namhafter Fachbüros an anderer Stelle der Mindener Innenstadt das Projekt der Wesertor-Galerie vorangetrieben. Es scheiterte schließlich an Immobilienpreisen, aber offenbar auch an zwischenzeitlichen Entwicklungen im bundesdeutschen Einzelhandel und an einer Änderung der Expansionsstrategie des Investors.
Hunting: „Wir hoffen, dass Lübbecke nicht Ähnliches droht.“ In Minden-Lübbecke sollte innerhalb weniger Jahre nicht zweimal ein ähnlicher Fehler passieren. Leidtragende seien vor allem die Innenstadt und die Bürgerschaft. Noch immer sei das von der IHK vorgeschlagene Mediationsverfahren möglich. Mit zeitnah erarbeiteten Maßnahmen könnten die verschiedenen Interessen angenähert und das Konfliktpotenzial reduziert werden.
Ernst solle das Unverständnis genommen werden, das viele Unternehmen aus dem Bereich Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen äußern, wenn sie auf den Start des Glasfaserausbaus in Randbereichen des Kreises Minden-Lübbecke und nicht in dichter besiedelten Regionen sehen. Hunting: „Wir hoffen, dass die Geschwindigkeit des Glasfaserausbaus erhöht und parallel in weiteren Teilregionen des Mühlenkreises gestartet wird.“ Positiv sei die Eigeninitiative der Stadt Lübbecke, bis Ende 2020 vorab die dortigen Gewerbegebiete West und Ost bis an Haus mit Glasfaser zu versorgen. Auch Espelkamp beschäftige sich damit, den Glasfasernetzausbau flächendeckend mit ausreichenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten zukunftssicher zu vervollständigen. Ergänzend müsse zügig die Realisierung des Mobil-Standards 5G im Kreis Minden-Lübbecke angegangen werden.
Die IHK begrüßt das Festhalten an den bisherigen Hebesätzen für Gewerbesteuer und Grundsteuer für das Jahr 2020, auch wenn in einigen Städten und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke die Haushaltslage angespannt ist. Ausnahme sei leider die Stärkungspaktkommune Stadt Minden. Hunting: „Wir hoffen, dass sich die Städte und Gemeinden auch nach der Wahl der Bürgermeister und der Stadt- und Gemeinderäte vom 13. September 2020 mit Hebesatzerhöhungen zurückhalten.“