Angesichts zukünftig möglicherweise geringerer Grundwasserneubildung bei steigenden Wasserverbräuchen in der öffentlichen Wasserversorgung müssen grundwasserbedingte Produktionseinschränkungen in der Wirtschaft und negative Folgen für die hiesigen Heilwässer vermieden werden, fordert die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK). Notwendig sei ein Handlungskonzept mit verschiedenen Maßnahmen und vor allem einer verbesserten Grundwasserneubildung durch entsprechenden Umgang mit dem Niederschlagswasser.
„Deshalb begrüßen wir die derzeit auf NRW-Ebene laufende Erarbeitung einer Konzeption zum Umgang mit Trockenzeiten, die in Leitlinien oder Handlungsempfehlungen für die Wasserbehörden münden soll,“ so der Mindener IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting.
Für Minden-Lübbecke liege aktuell kein vorbeugendes Handlungskonzept für einerseits zukünftig sinkende Grundwasserstände und andererseits zunehmend konkurrierende Gewässerbenutzung vor.
In den vorigen Jahren seien in den Bewilligungsanträgen für Neubrunnen oder für die Erhöhung von Wasserentnahmemengen in der öffentlichen Wasserversorgung (Beispiele: Wasserwerk Harlinghausen, Wasserwerk Hedem, Gewinnungsanlage Dielingen) Hinweise zu finden, dass in der Bevölkerung und der Landwirtschaft offenbar die durchschnittlichen Wasserverbräuche unter anderem aufgrund markanter Hitzeperioden gewachsen sind.
Angedeutet wird das Erreichen der maximal möglichen Grundwasserfördermengen zumindest in Teilregionen. Prognostiziert werde von den Fachbüros ein allmählich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten steigender Wasserbedarf, dessen Deckung durch weitere Wasserentnahmen offenbar limitierender, so genannter hydraulischer und hydrogeologischer Faktoren unterliegt.
Im Kreisgebiet hängen die Gewerbebetriebe an der öffentlichen Wasserversorgung. Es bestünden aber auch Betriebsbrunnen von Gewerbebetrieben mit wasserrechtlichen Entnahme-Erlaubnissen für jeweils unterschiedlich große Fördermengen.
Für Gewerbebetriebe könne es zukünftig bei einer schwieriger werdenden Grundwassersituation problematisch werden, wenn beispielsweise eventuell
- Ergiebigkeit und Wasserqualität des Betriebsbrunnens nachließen,
- ein Antrag für erweiterte betriebliche Wasserfördermengen geplant sei,
- existenziell wichtige betriebliche Heilquelle hinsichtlich Ergiebigkeit und Qualität betroffen seien,
- eventuell zukünftig Setzungsschäden an gewerblichen Gebäuden aufträten oder
- es zu einem Ausgleichsverfahren komme.
Hunting: „Wenn sich die Situation zuspitzt, hat die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor privaten, gewerblichen, industriellen und landwirtschaftlichen Zwecken.“ Falls die Wassermenge nicht für alle Benutzungen ausreiche (Konkurrierende Gewässerbenutzung), könnten Art, Maß und Zeiten der Gewässerbenutzung in einem Ausgleichsverfahren geregelt oder beschränkt werden.