Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) fordert vor den weiteren Beratungen zur Grundsteuerreform am kommenden Freitag, dass es keine allgemeine Belastungsverschiebung zu gewerblich genutzten Grundstücken und Gebäuden geben darf. Die bisherigen Diskussionen hatten überwiegend die zukünftige Behandlung von Wohngebäuden zum Thema. IHK-Geschäftsführer Heiko Gellmann fordert deshalb, dass die Unternehmensimmobilien bei diesen Beratungen stärker in den Fokus rücken. „Sollte sich bei der Grundsteuerreform ein wertabhängiges Modell durchsetzen, bedeutet dies für die Wirtschaft einen enormen Bürokratieaufbau, wenn beispielsweise fiktive Mieten für Fertigungshallen oder Spezialbauten ermittelt werden müssen.“
Deshalb präferiere die Wirtschaft ein wertunabhängiges Flächenmodell. Die Flächen von Grundstücken und Gebäuden seien bekannt oder ließen sich einfach berechnen. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft sollte die Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen für die Neufassung des Gesetzes zur Wertermittlung bis zum Jahresende umgesetzt werden. Durch die Reform dürfe sich nur ein vertretbarer adminis-trativer Aufwand für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung ergeben. „Außerdem muss die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Steuerpflichtigen transparent sein und das politische Versprechen der Aufkommens-neutralität ist strikt einzuhalten“, fordert Gellmann.
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