Mit Erstaunen hat die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) registriert, dass das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW keinen Termin benennen kann, wann die Unterlagen für das Planergänzungsverfahren für die Ortsumgehung Ummeln an die Bezirksregierung Detmold übergeben werden. Die IHK hat NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer bereits im Jahr 2022 sowohl auf die Notwendigkeit der B61n hingewiesen als auch gefordert, das Planergänzungsverfahren zu einem zügigen Abschluss zu bringen. Schon seit November 2020 arbeitet der Landesbetrieb Straßen.NRW an den nötigen Unterlagen zur Einleitung des Verfahrens.
Die IHK fordert auch weiterhin den Bau der Ortsumgehung Ummeln. „Die Ortsumgehung hat nicht nur den Zweck, den Ummelner Ortskern zu entlasten, sondern gehört notwendigerweise zum Gesamtkonzept der A33. Die Standorte Bielefeld und Gütersloh sind eng verzahnt, Pendler und Unternehmen nutzen die B61 intensiv. Dafür braucht es mit Blick auf steigende Verkehrszahlen und die aktuelle Belastung des Bielefelder Stadtteils Ummeln eine möglichst lückenlose, kreuzungsfreie und leistungsfähige Verbindung“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. Daher seien jetzt die Fertigstellung des Planergänzungsverfahrens und danach eine schnelle Umsetzung der Baumaßnahme wichtig. Minister Krischer sollte dem Projekt oberste Priorität einräumen und entsprechende personelle Ressourcen beim Landesbetrieb Straßen.NRW sicherstellen, so Pigerl-Radtke.
Die B61n ist aus Sicht der IHK ein unverzichtbarer Bestandteil für eine zukunfts- und leistungsfähige Verbindung zwischen Gütersloh und Bielefeld. Das Projekt steht auch im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen und findet sich im Bundesverkehrswegeplan 2030. Prognosen des Bundesverkehrsministeriums zufolge werden die Verkehrszahlen in den kommenden Jahren bundesweit weiter deutlich steigen, auch Ummeln muss sich ohne eine B61n auf weiter wachsende Belastungen einstellen.