Damit die Wirtschaft im Kreis Minden-Lübbecke im Jahr 2024 und den nachfolgenden Jahren wettbewerbsfähig bleiben kann, müssen der Kreis und die Städte und Gemeinden konsequenter die Unternehmen unterstützen. Das fordert die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) in ihrer traditionellen IHK-Neujahrserklärung.
Einige Unternehmen im Mühlenkreis haben Kurzarbeit angemeldet und eingeführt. Möglicherweise würden auch die Unternehmensinsolvenzen nach fast zehn Jahren mit vergleichsweise wenigen Konkursen wieder deutlich ansteigen.
Nach wie vor sei in vielen Unternehmen die Nachfolgefrage ungelöst, wenn sich die bisherigen Inhaber aus Altersgründen zurückziehen. „Angesichts der zugespitzten Gesamtsituation in Deutschland und auf der Welt werden Verbesserungen bei einer Vielzahl von Standortfaktoren immer dringender,“ betont IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting.
Dazu gehörten beispielsweise der Ausbau der Breitband- und der Mobilfunkinfrastruktur, eine stärkere Sensibilität von Räten und Verwaltungen für die Interessen der Unternehmen, etwa bei der Bearbeitungsdauer von Anliegen und Genehmigungsverfahren, die bessere Betreuung der ansässigen Betriebe und die Verfügbarkeit von Erweiterungs- und Gewerbeflächen.
Positiv sei, dass die in der ersten Dezemberhälfte durchgeführte IHK-Haushaltsumfrage für 2024 keine und für 2025 nur in einer Kommune einen Hinweis auf eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ergab.
Ein altbekanntes Problem tauche in Minden-Lübbecke wieder verstärkt auf: Die Ausweisung von Flächen für die Ansiedlung empfindlicher Nutzungen wie Wohnen und Kindergärten in der Nachbarschaft zu bestehenden Gewerbebetrieben. Hunting: „Bei diesen Planungen wünschen wir uns mehr Sensibilität bei den Kommunen.“
Beschwerden der neuen Anwohner beispielsweise über Betriebsverkehr oder Geräusche seien dabei vorprogrammiert, so die Erfahrung der IHK. Mit Schallgutachten und wohlwollenden Formulierungen in den Abwägungsunterlagen versuchten die Kommunen ihre Planungen zu stützen. Das helfe in vielen Fällen nicht weiter.
Die Praxis des Nebeneinanders nach Einzug der neuen Nachbarn sei oft eine andere. Im Planverfahren rückten die Kommunen nur ungern von ihren vorherigen Abstimmungen mit Projektentwicklern und Investoren ab. „Mehr im Vordergrund muss die Konfliktvermeidung und der Schutz und die Entwicklung der ansässigen Gewerbebetriebe stehen,“ meint Hunting.
Auch von anderen Planverfahren könnten Einzelunternehmen betroffen sein. Deshalb informierte die IHK im Aufstellungsverfahren des Landschaftsplanes Hüllhorst, der auch kleinere Gebietsteile der Stadt Lübbecke und der Gemeinde Hille umfasst, schriftlich 133 Unternehmen, die in oder am Rande der geplanten Schutzgebiete sitzen.
Das sei ein konkreter Anstoß für eine Prüfung durch die Betriebe, ob und inwieweit ihre Interessen betroffen seien und ob sie gegenüber dem plangebenden Kreis eine Stellungnahme abgeben wollen.
Für die zukünftige Aufstellung des Landschaftsplanes Weseraue in Petershagen, der beidseitig der Weser große Flächen umfasst, bemühte sich die IHK erfolgreich um Aufnahme in die Begleitkommission. Hunting: „Im Planverfahren werden wir prüfen, inwieweit Wirtschaftsinteressen betroffen sein können.“
Dazu gehören möglicherweise die Güter- und Personenschifffahrt auf der Weser und den Schleusenkanälen, die Häfen, der Kies- und Sandabbau, in den geplanten Schutzgebieten oder angrenzend ansässige Gewerbebetriebe, Wasserentnahmen aus oder Einleitungen in die Weser oder wirtschaftsrelevante Versorgungsleitungen sowie Straßen und Schienenwege.