Die jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) hat aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) noch Luft nach oben. „Das EEG bleibt leider ein komplexes Regelwerk mit zu viel Bürokratie und Rechtsunsicherheiten“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. „Das erschwert den für die Erreichung der Klimaziele notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien und fördert nicht das Mitmachen an der Energiewende, das von vielen Unternehmen gewünscht wird“.
Die IHK kritisiert insbesondere die weiterhin oft zu kleinteiligen Regelungen des EEG rund um die Eigenversorgung. So schaffe die Novelle zum Beispiel bei der Abgrenzung von Drittstrommengen für die Betriebe kaum Erleichterungen oder gar Klarheit. Den geplanten Zwang, sich bei größeren Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt an Ausschreibungen beteiligen zu müssen, sieht die IHK ebenfalls kritisch. „Das ist eine Hürde, die auch Mittelständler von Investitionen abhält oder Anlagen bewusst kleiner dimensionieren lässt“, bemängelt Pigerl-Radtke.
Positiv bewertet die IHK, dass die Schwellenwerte für die „Besondere Ausgleichsregelung“ schrittweise abgesenkt werden sollen. Die Regierung will Einnahmen aus dem im kommenden Jahr an den Start gehenden CO2-Preis für eine Senkung der EEG-Umlage verwenden. Ein Absenken der entsprechenden Schwellenwerte verhindert, dass die steuerfinanzierte Senkung der EEG-Umlage für viele Unternehmen eine Verringerung der Stromkostenintensität und damit paradoxerweise ein Anstieg der Stromkosten bedeuten würde.
„Wir wünschen uns einen Bestandsschutz, in dem sinkende Schwellenwerte für alle auch bereits jetzt der 'Besonderen Ausgleichsregelung' unterliegenden Branchen eingeführt werden“, fordert Pigerl-Radtke. „Diese Regelung ist auch in Ostwestfalen für Betriebe existenzsichernd“.