Die IHK bietet einen Check der Berufsqualifikation für Geflohene aus der Ukraine an. Diese neue Serviceleistung findet in der Erstberatung für ukrainische Geflüchtete durch die IHK-Fachberater statt. Mit ihrer Hilfe soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen auf Seiten der ukrainischen Geflüchteten vorhanden sind. Das Ergebnis der Erstberatung wird von den Beraterinnen und Beratern in der eigens dafür entwickelten Checkliste vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt.
„Die Maßnahme stellt einen konkreten Beitrag unserer IHK zur raschen Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt dar, denn hiermit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. Bislang habe es erst wenige Anfragen dieser Art von Geflohenen aus der Ukraine bei der IHK gegeben, man sei jedoch gut gerüstet und lade alle Ratsuchenden ausdrücklich ein, Kontakt zur IHK aufzunehmen.
Das Erstberatungsergebnis kann nach Schilderungen der IHK-Hauptgeschäftsführerin Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen und Jobcenter unterstützen. Auf Wunsch könne in einem nächsten Schritt ein weiterer Termin zur individuellen Anerkennungsberatung mit der IHK vereinbart und entsprechend im Antragsprozess für ein formales Anerkennungsverfahren unterstützt werden. Perspektivisch sei ein formaler Anerkennungsbescheid in vielen Fällen ein gutes Transparenzinstrument über vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen.
„Grundsätzlich sind die Geflüchteten sehr qualifiziert, denn die Ukraine hat ein hohes Bildungsniveau“, erklärt Pigerl-Radtke. Wichtig sei, so die Hauptgeschäftsführerin weiter, diese Qualifikationen bekannt zu machen: „Je bekannter sie sind, desto leichter fällt das Matching mit potenziellen Arbeitgebern.“ Mittlerweile könne auch für die Ausbildung und die Berufstätigkeit beim Vorliegen der Voraussetzungen der Aufenthalt dauerhaft gestattet werden.
Die neue Serviceleistung ist ein Zusatz zum Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Dort erhalten die Unternehmen kompetente Beratung bei allen Fragen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Mit diesen Angeboten unterstützt das vom DIHK initiierte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt Unternehmen außerdem bei der Nachqualifizierung von Fachkräften im Prozess der Einwanderung.
Unabhängig von diesem speziellen Angebot steht die Beratung für alle Geflüchteten offen, die sich um die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation bemühen. Zentrale Ansprechpartnerin beim Thema Berufsqualifikation für Geflohene in der IHK ist Şengül Budak, E-Mail: s.budak(at)ostwestfalen.ihk.de.