Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) betrachtet
die Umsetzung der 2G-Regel im Handel nicht als zielführend, um das Infektionsgeschehen
zu verringern. Der Handel sei kein Pandemietreiber. Zudem
schütze die seit Frühjahr 2020 durchgehend geltende Maskenpflicht Kunden
und Mitarbeitende. Mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft in vielen Geschäften
nur noch Geimpfte oder Genesene zuzulassen, werde besonders im Innenstadthandel
zu Umsatzeinbrüchen führen. Gleichzeitig werde dadurch der Wettbewerb
zwischen geöffneten und geschlossenen, zwischen online und stationärem
Einzelhandel weiter verschärft. Darüber hinaus stelle 2G im Einzelhandel
durch die Kontrollen einen erheblichen Mehraufwand für die Einzelhändler dar,
eventuell mit erheblichen Haftungsrisiken.
Die IHK appelliert in diesem Zusammenhang an die Kundschaft, den stationären
Facheinzelhandel weiterhin zu unterstützen. Sollte die Politik an der beschlossenen
2G-Regel festhalten, sei eine Anpassung der bis März 2022 verlängerten
Wirtschaftshilfe an die neuen Gegebenheiten zwingend notwendig und die zügige
Umsetzung sowie schnelle Auszahlung von existenzieller Bedeutung.