Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) begrüßt die verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020. „Uns fällt damit ein Stein vom Herzen, wir hatten mehr als 7.000 Beratungsgespräche in unserer Soforthilfe-Hotline und kennen deshalb die Existenzängste der Soloselbständigen und Kleinunternehmer“, betont der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Harald Grefe.
„Besonders wir als IHK Ostwestfalen sind aufgrund der Vielzahl der bei uns betroffenen Unternehmen Sturm gegen die ursprünglichen Abrechnungsregularien gelaufen, um Schaden von unseren Mitgliedsbetrieben zu nehmen.“ Die von den IHKs und weiteren Wirtschaftsorganisationen bei den Bundesländern vorgebrachten Einwände waren offensichtlich überzeugend und haben den Bund zum Umdenken und Einlenken bei den Fördergeldern gebracht.
Ein zentraler Kritikpunkt war laut IHK die Nichtanrechenbarkeit von Personalkosten als Betriebskosten. „Die Gefahr überhöhter Rückzahlungen der Soforthilfe ist damit gebannt“, freut sich Grefe. Darüber hinaus würden Einnahmen aus Aufträgen aus der Vor-Corona-Zeit die Soforthilfe nicht schmälern. Auch gestundete Mieten und Kredite können angesetzt werden. Branchen, in denen hohe Einmalzahlungen im Förderzeitraum angefallen seien, zum Beispiel GEMA-Ausschüttungen für Künstler, würden nur noch anteilig für den Förderzeitraum berücksichtigt und nicht mehr voll verrechnet.
Auch die Fristverlängerung sei aus Sicht der Corona-geschädigten Unternehmen wichtig. „Von diesen Verbesserungen profitiert eine Vielzahl unserer Soforthilfe-Empfänger“, unterstreicht Grefe. Die ursprünglich drohenden Rückerstattungen hätten nach Einschätzung der IHK zu einer Pleitewelle bei den betroffenen Betrieben führen können.
Die IHK bietet den Unternehmen nach wie vor umfangreiche Informationen bei Nachfragen zur Soforthilfe. Generelle Informationen zum Thema Corona sind auch im Internet abrufbar unter: www.ostwestfalen.ihk.de/hinweise-zum-coronavirus/