Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) begrüßt das Strompreispaket der Bundesregierung für produzierende Unternehmen. Gleichzeitig kritisiert die IHK, dass die Entlastung nicht auch für Handel und Dienstleitungsunternehmen gelte. Beschlossen wurde unter anderem, dass die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe von 1,54 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh sinkt.
„Die Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ist eine gute Entscheidung und gehört seit Jahren zu unseren Kernforderungen. Eine zusätzliche Verteuerung von Strom, um die Unternehmen zu Energieeffizienz zu motivieren, wirkte spätestens seit der Energiekrise im vergangenen Jahr wie aus der Zeit gefallen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. Strom müsse günstig sein, damit insbesondere auch mittelständische Industriebetriebe genügend Spielraum haben, um ihren Pfad zur Klimaneutralität gehen zu können.
Die IHK begrüße außerdem, dass durch den zukünftigen Wegfall des Spitzenausgleichs bei der Stromsteuer produzierende Unternehmen von erheblicher Bürokratie entlastet würden.
„Leider wurde die Regelung nicht auf Betriebe in Handel und Dienstleistungen ausgeweitet. Auch in diesen Branchen sind viele Betriebe auf bezahlbare Strompreise angewiesen. Deshalb ist es mehr als ein Wermutstropfen, dass die Stromsteuer nicht generell auf das Mindestmaß gesenkt wird. Umso dringlicher ist es, über eine rasche Ausweitung des Stromangebots, Preise zu senken. Dies können wir zum Beispiel durch eine steuerliche Förderung von Strom-Partnerschaften zwischen Betreibern von Windrädern und PV-Freiflächenanlagen und Abnehmern erreichen“, schlägt Pigerl-Radtke vor.