Die IHK begrüßt die aktuellen Neuerungen beim kommunalen Finanzausgleich, denn sie ermöglichen die Senkung der Gewerbesteuern. Das Land NRW hat aktuell die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 veröffentlicht. In diesem kommunalen Finanzausgleichsystem spielen die sogenannten fiktiven Hebesätze zur Ermittlung der Finanzkraft einer Kommune eine wesentliche Rolle.
Mit ihrer Hilfe werden die Schlüsselzuweisungen berechnet, die eine Stadt oder Gemeinde als Anteil aus dem Steuertopf des Landes erhält. Bisher gab es nur einen fiktiven Hebesatz in Höhe von 418 Punkten bei der Gewerbesteuer, egal ob es sich um eine kreisfreie oder kreisangehörige Kommune handelt. Nun unterscheidet der Gesetzgeber und es gibt einen wesentlich niedrigeren Satz für kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Bei kreisfreien Städten beträgt der fiktive Hebesatz zukünftig 435 Punkte, also 17 Punkte mehr als bisher, bei kreisangehörigen Kommunen 414 Punkte, also vier Punkte weniger. „Diese Unterscheidung ist gerechter und realistischer“, betont IHK-Steuerreferent Bernd Falge. „Wir hoffen, dass unsere kreisangehörigen Kommunen, die in der Vergangenheit reflexartig bei einer Steigerung des fiktiven Hebesatzes ihre tatsächlichen Hebe-sätze ebenfalls auf mindestens dieses Niveau erhöht haben, jetzt ebenso die tatsächlichen Hebesätze an das neue Niveau anpassen und auf breiter Front die Gewerbesteuersätze senken.“
Die neue Gesetzgebung ließe das zu, ohne dass diese Kommunen zuzahlen müssten. Denn die Differenz zum bisherigen Gewerbesteueraufkommen komme zukünftig vom Land NRW. In Ostwestfalen könnten nach IHK-Berechnungen 43 von den insgesamt 54 Kommunen ihre Gewerbesteuer senken.