Die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) begrüßt ausdrücklich die beabsichtigte Senkung der Realsteuersätze in der Gemeinde Hüllhorst. Das sei ein wichtiges Signal an die Wirtschaft in Pandemiezeiten, die in vielerlei Hinsicht Belastungen für die Unternehmen und die Bevölkerung mit sich bringen.
Der Entwurf der Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2021/2022 (Doppelhaushalt) wurde am 3. März in den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Hüllhorst eingebracht und dem Rat zur anschließenden Beratung und Entscheidung zugeleitet. Er sieht eine Absenkung der Steuersätze auf die „fiktiven Steuersätze“ vor. Die vom Land NRW festgelegten landesweiten „fiktiven Steuersätze“ dienen dem Land als Rechengröße im kommunalen Finanzausgleich. In Hüllhorst würde mit der Absenkung nach einer entsprechenden Beschlussfassung des Gemeinderates der Gewerbesteuerhebesatz zum 1. Januar 2022 von 434 auf 418 und der Grundsteuerhebesatz B für bebaute und bebaubare Grundstücke von 497 auf 443 zurückgenommen.
„Das ist eine positive Information und Bestätigung für die ansässigen Unternehmen und eine Botschaft an möglicherweise ansiedlungsinteressierte Unternehmen, dass sie willkommen sind,“ so der Mindener IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting. Damit werte Hüllhorst einen wichtigen Standortfaktor für die Wirtschaft auf. Die Gemeinde werde ein Stück wettbewerbsfähiger. Aber auch für das Halten und Anwerben von Fachkräften, die ihren Wohnsitz in Hüllhorst haben beziehungsweise nehmen, ist das ein Entgegenkommen. Hunting: „Wir hoffen, dass die beabsichtigte Hebesatzsenkung in Hüllhorst Vorbild für die Steuerpolitik anderer Städte und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke sein wird.“ Immer, wenn sich, wie aktuell in Hüllhorst, die Haushaltssituation beginne zu entspannen, sollte geprüft werden, ob eine Absenkung der Hebesätze möglich sei.