Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) begrüßt die richterliche Bestätigung des erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den vierten Bauabschnitt für die L 712n zwischen Altenhagen und Brake und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Ablehnung der Revision. „Nun kann der bereits 2014 planfestgestellte und von der IHK schon damals befürwortete 2,3 km lange Straßenabschnitt umgesetzt werden“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Niehoff, der der Bezirksregierung Detmold Respekt für die rechtssichere Vorarbeit zollt. „Die Verlängerung der vierspurigen Ostwestfalenstraße bis Brake ist für den Bielefelder Norden eine sehr wichtige Verbindung, die den Güterverkehr in Richtung A2 und Richtung Lippe kanalisiert und die Erreichbarkeit der Unternehmen im Gewerbegebiet an der Grafenheider Straße deutlich verbessert“, betont Niehoff. Wichtig sei jetzt der schnelle Baubeginn und eine zügige Fertigstellung.
Niehoff sieht die L 712n auch im Kontext zu dem für Bielefeld wichtigen Ausbau der Herforder Straße bis zur Kreuzung in Brake. Gerade auch mit Blick auf die geplanten verkehrlichen Veränderungen in der Innenstadt sei es wichtig, die Haupterschließungsstraßen leistungsfähig zu halten, denn sie erfüllten eine wichtige Bündelungs- und Verbindungsfunktion. „Der Wirtschaftsverkehr braucht ein zusammenhängendes und leistungsfähiges Straßennetz“, unterstreicht der IHK-Hauptgeschäftsführer.