Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) kritisiert die im Endbericht der Expertenkommission Gas und Wärme vorgenommene Definition der beiden Verbrauchsgruppen. „Aus Sicht insbesondere vieler mittelständischer Unternehmen ist die geplante Einteilung ungerecht“, mahnt IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. „Wir begrüßen zwar, dass die Hilfen des Zwischenberichts für die Gruppen Haushalte/Sonstige Verbraucher - 12 Cent/kWh Endkundenpreis für 80 Prozent des Verbrauchs - und RLM-Industrie - 7 Cent/kWh Arbeitspreis für 70 Prozent des Verbrauchs - beibehalten wurden. Allerdings leitet sich aus den Kommissionsvorschlägen eine Ungleichbehandlung von Betrieben der gleichen Branche ab.“ Nach den Vorschlägen gehörten nach jetzigem Stand zur Gruppe Haushalte/Sonstige Verbraucher außer allen SLP-Kunden (Standardlastprofil) nur noch RLM-Kunden (Registrierende Leistungsmessung) der Wohnungswirtschaft. Pigerl-Radtke veranschaulicht: „Ein Hotel mit registrierender Leistungsmessung würde der Gruppe RLM-Industrie zufallen, ein anderes Hotel mit Standardlastprofil würde hingegen als Sonstiger Verbraucher eingestuft.“
Es sei ihrer Meinung nach für mittelständische Unternehmen nicht per se von Vorteil, zur Industriegruppe gezählt zu werden, da das negative Auswirkungen auf die Höhe der Gaspreisbremse haben könne. Benchmark beim Verbrauch für die Industriegruppe sei das Jahr 2021. „Bleiben wir beim Beispiel des Hotels: Gerade in der Branche waren viele Betriebe im Jahr 2021 noch von Corona-Einschränkungen betroffen. Das schmälert jetzt das Grundkontingent, für das die Gaspreisbremse gilt,“ warnt Pigerl-Radtke. Das könnte betroffene Unternehmen trotz staatlicher Hilfen unzureichend vor hohen Energiekosten schützen.
Zudem sollen die Betriebe in der Industriegruppe nach den Vorschlägen der Kommission unter anderem auch konkretere Bedingungen für den Standorterhalt erfüllen. Gerade mittelständische Unternehmen könnten diese Standortvereinbarungen kaum erfüllen und wären damit von den Hilfen ausgeschlossen, kritisiert Pigerl-Radtke.
Da der Kommissionsbericht der Bundesregierung einen Prüfauftrag für die Einteilung der Verbrauchsgruppen zuweist, appelliert die IHK-Hauptgeschäftsführerin an die Bundesregierung, hier noch nachzubessern, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden.