Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) sieht nach einer Umfrage dringenden Überarbeitungsbedarf bei den Berichtspflichten für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Dieser soll künftig das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass Importe aus Drittländern den gleichen Emissionspreisen unterliegen wie Produkte aus der EU. Ziel ist es, die Verlagerung CO₂-intensiver Produktion ins Ausland zu verhindern und den Wettbewerb fairer zu gestalten.
Unternehmen müssen Emissionen ihrer Importe aus Drittstaaten melden
Seit Ende 2023 müssen Unternehmen vierteljährlich die Emissionen ihrer Importe aus Drittstaaten melden. IHK-Präsident Jörn Wahl-Schwentker kritisiert jedoch die aktuelle Umsetzung: „Unsere Unternehmen leiden unter der komplizierten Berichtspflicht und sind gegenüber Drittländern benachteiligt. Sie berichten von einem unverhältnismäßigen Aufwand – auch in der Datenbeschaffung –, der zeitlich schon jetzt bis zu 150 Arbeitsstunden für den quartalsweise abzugebenden CBAM-Bericht umfasst und weiter anzusteigen droht.“
Umfrage: 91 Prozent haben Schwierigkeiten, Emissionsdaten von Zulieferern zu erhalten
Laut der landesweiten Umfrage der Industrie- und Handelskammern in NRW haben 91 Prozent der Unternehmen Schwierigkeiten, die nötigen Emissionsdaten von Zulieferern zu erhalten. Zudem fühlen sich nur sieben Prozent ausreichend durch die offiziellen Stellen informiert. Bis Juli 2024 konnten Unternehmen bei der Angabe der Emissionen auf Schätzwerte zurückgreifen. Die Unter-nehmen fordern eine Verlängerung der Nutzung der Schätzwerte und eine Reduzierung der Bürokratie.
Die IHK verlangt daher klare Nachbesserungen der CBAM-Regelungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern und die Verlagerung von Produktion ins Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. An der Umfrage in der zweiten Augusthälfte beteiligten sich 424 Unternehmen in ganz NRW, davon rund 80 im IHK-Bezirk Ostwestfalen.