Unternehmen mit eigenen Brunnen in Preußisch Oldendorf und Lübbecke sollten prüfen, ob sie von zwei Anträgen zur Erhöhung von Wasserentnahmemengen in öffentlichen Brunnen betroffen sind. Darauf macht die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) aufmerksam. Der Wasserbeschaffungsverband Kreis Herford-West und die Stadt Preußisch Oldendorf haben entsprechende Anträge auf Erhöhung von Wasserentnahmemengen gestellt. Diese beiden Bewilligungsanträge sind öffentlich bis zum 14. April im Internet einsehbar (www.bezreg-detmold.nrw.de, www.preussischoldendorf.de). Einwendungen dazu können bei den beiden Behörden bis zum 28. April eingereicht werden. „In den Bewilligungsanträgen wird das Erreichen der maximal möglichen Grundwasserfördermengen in der Region angedeutet“, stellt IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting vor dem Hintergrund begrenzter Grundwasserressourcen fest.
Der Prüfhinweis gelte insbesondere für Betriebe, bei denen die Ergiebigkeit des Brunnens nachgelassen hat oder die einen Antrag für größere betriebliche Wasserfördermengen planen. „Dies erscheint auch wichtig, weil in den öffentlichen Bewilligungsanträgen ein allmählich bis zum Jahr 2050 steigender Wasserbedarf prognostiziert wird, dessen Deckung durch weitere Wasserentnahmen offenbar limitierender, so genannter hydraulischer und hydrogeologischer Faktoren unterliegt“, sagt der IHK-Zweigstellenleiter. In den vergangenen Jahren seien fast ausnahmslos die Fördermengen in beiden öffentlichen Brunnengruppen unter anderem aufgrund markanter Hitzeperioden gestiegen. Zudem werde in den Anträgen von merklich gestiegenen Verbräuchen als Folge der Corona-Pandemiesituation 2020 gesprochen.
Für die öffentlichen Brunnen des Wasserwerkes Harlinghausen soll die jährlich zulässige Grundwasser-Fördermenge von derzeit 700.000 m³ auf 800.000 m³ und für die bestehenden und einen geplanten Brunnen des Wasserwerkes Hedem von 4.700.000 m³ auf 5.200.000 m³ steigen. Im Umfeld der beiden Wassergewinnungsanlagen bestehen weitere Grundwasserentnahmen, unter anderem auch von Unternehmen mit wasserrechtlichen Entnahme-Erlaubnissen von insgesamt offenbar weit über 500.000 m³ pro Jahr. Diese Betriebe sind mit den Angaben in den beiden Bewilligungsanträgen bis auf wenige Ausnahmen nicht eindeutig identifizierbar.
Die verfahrensführende Bezirksregierung Detmold hat diese Unternehmen nicht unmittelbar über die beiden Anträge informiert und beschränkt sich auf öffentliche Bekanntmachungen. Deshalb erfolgte ein direktes Informationsschreiben der IHK-Zweigstelle Minden an 19 vermutlich betroffene Unternehmen, ohne sicherstellen zu können, damit alle Unternehmen mit Wasserentnahmerechten erreicht zu haben. Bei ihrer Informationsaktion orientierte sich die IHK an der räumlichen Ausdehnung des „Modellgebietes“, das den Bewilligungsanträgen unter anderem mit ihren geologischen und hydrogeologischen Untersuchungen zugrunde liegt. Das „Modellgebiet“ geht weit über die Schutzzonen des Wasserschutzgebietes Hedem-Harlinghausen hinaus und erstreckt sich auch auf große Teile der Stadt Lübbecke bis einschließlich ihres Ortsteils Gehlenbeck.