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Dem Berufsbildungsausschuss gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer sowie sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an. Die Mitglieder werden längstens für vier Jahre berufen. Als einziger IHK-Ausschuss besitzt er Rechtssetzungskompetenz, da er Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung beschließen kann. Weiterhin ist geregelt, dass er in wichtigen Angelegenheiten anzuhören ist, z. B. beim Erlass von Verwaltungsgrundsätzen über die Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten, das Führen von Ausbildungsnachweisen, die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sowie wesentliche inhaltliche Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters.
In weiteren wichtigen Angelegenheiten ist der Berufsbildungsausschuss zu unterrichten, wie z. B. die Tätigkeit der Ausbildungsberater, Zahl und Ergebnisse durchgeführter Prüfungen sowie Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen.
Der Berufsbildungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er wählt ein Mitglied als Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter, die beide nicht derselben Mitgliedergruppe angehören sollen.
2022 – 2026
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