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Die Bundesstraße 61 führt vom niedersächsischen Bassum über Sulingen, Kirchdorf und Uchte bis zur Landesgrenze Niedersachen/NRW in Petershagen und dann weiter über Minden nach Bad Oeynhausen. Der südliche Streckenabschnitt verbindet Herford, Bielefeld, Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück. Zwischen Bad Oeynhausen und Herford wurde die B 61 nach dem Lückenschluss von A 30 und der Fertigstellung der B 611 auf den Status von Landes-/Kreis-/Gemeindestraße abgestuft.
Im Bielefelder Stadtteil Brackwede wird die B 61 zum Zubringer der A 33. Geplant ist, den Autobahnzubringer südlich der Anschlussstelle 19 "Bielefeld-Zentrum" der A 33 als dreistreifige Ortsumgehung für den Bielefelder Stadtteil Ummeln weiterzuführen, und zwar in einem südöstlich schwenkenden Bogen an der Bahntrasse Bielefeld-Hamm entlang und südlich von Ummeln wieder zurück auf die bisherige Trasse.
Die Verlängerung der B 61 hat nicht nur den Zweck, den Ummelner Ortskern zu entlasten, sondern gehört auch zum Gesamtkonzept der A 33. Sie ermöglicht eine lückenlose, kreuzungsfreie und leistungsfähige Verkehrsanbindung der Städte Bielefeld und Gütersloh.
Am 21.06.2010 beantragte der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der A 33/B 61, Zubringer und gleichzeitig Ortsumgehung Ummeln (B 61n), auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld. Einer ersten Offenlage im September 2010 folgten Einwendungen, Erörterungstermine und Planänderungen. Dem Deckblattverfahren ab Ende April 2014 lagen naben den aktualisierten bisherigen Planunterlagen auch eine neue Verkehrsuntersuchung, ein neues Luftschadstoffgutachten, eine neue lärmtechnische Unterlage sowie ein überarbeiteter landschaftspflegerische Begleitplan zugrunde. Dieser öffentlichen Auslegung schloss sich eine umfangreiche und detaillierte Auswertung und Prüfung aller Planunterlagen, Gutachten, Einwendungen und Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, der Gegenäußerungen des Vorhabenträgers sowie auch der Ergebnisse der Erörterungstermine an. Der Planfeststellungbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 27.09.2016 wurde im November 2016 öffentlich ausgelegt. Seitdem gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern gegenüber als zugestellt, ist jedoch noch nicht bestandskräftig geworden. Zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden vom Bundesverwaltungsgericht dem EuGH vorgelegt; das BVerwG konnte Ende November 2020 in beiden Verfahren ein Urteil sprechen.
In der Folge muss ein „wasserrechtlicher Fachbeitrag“ nachgeliefert und ein Teil der Variantenuntersuchung vervollständigt werden.
In unserem Positionspapier "Mobilität ist Zukunft" gehen wir u. a. auch auf die B 61n ein.
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