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Einstiegsqualifizierung (EQ)

DIE BRÜCKE für die Ausbildung

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung mit IHK Zertifikat ist eine hervorragende Brücke in eine betriebliche Ausbildung. Mehr als 60 Prozent der EQ-Absolventen erhalten im Anschluss einen Ausbildungsplatz. Durch die demografische Wende und den Trend zum Studium wird es für die Ausbildungsunternehmen immer schwieriger, Ausbildungsplätze zu besetzen.

Besonders attraktiv für die Jugendlichen und die Unternehmen: Bei einer an die EQ anschließenden Berufsausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten, Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung. Durch eine EQ erhalten nicht ausbildungsreife Jugendliche eine Chance.

Betriebe müssen sich nicht sofort für die Dauer einer kompletten Ausbildung binden und erfahren während einer EQ mehr über junge Menschen, als Schulzeugnisse aussagen können. Noch nicht ausbildende Betriebe können mit Hilfe von einer EQ in die Ausbildung einsteigen. Auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können mitmachen.

Bei der Vermittlung einer Einstiegsqualifizierung hilft Ihnen gerne Frau Wiedey, Tel: 0521 554-143 oder Frau Gerling, Tel: 0571 38538716 weiter. 

Die Unternehmen stellen einen Antrag auf einen Zuschuss zur Vergütung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter am Wohnsitz des Qualifikanten. Diese leistet einen Zuschuss zur Vergütung von derzeit bis zu 276 Euro (Stand 08/2024) monatlich. Außerdem wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag übernommen. Dieser variiert jährlich und liegt aktuell bei rund 142 Euro.

Vor Beginn der Maßnahme schließen Sie mit dem Jugendlichen einen EQ-Vertrag über die Einstiegsqualifizierung ab. Reichen Sie eine Kopie des Vertrages bei der IHK ein.
Bei Minderjährigen kann ein Einstiegsqualifizierungsvertrag mit einem Qualifikanten nur geschlossen werden, wenn die gesetzlichen Vertreter mit unterschreiben.
Ein Jugendlicher darf nur ausgebildet werden, wenn er ärztlich untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber hierüber eine Bescheinigung vorlegt (§ 32 JArbSchG). Wer sich von den Kosten der Untersuchung befreien lassen möchte, kann dem Arzt/ der Ärztin einen Untersuchungsberechtigungsschein vorlegen. Dieser kann ganz einfach online beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: 
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Die Bescheinigung über die Erstuntersuchung muss gemeinsam mit dem EQ-Vertrag bei der IHK eingereicht werden.

Bei Berufsschulpflicht müssen Sie dem Qualifikanten den Besuch der Berufsschule ermöglichen. Ein Verzeichnis mit allen Berufsschulen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Nach Beendigung der Einstiegsqualifizierung sehen die Richtlinien die Ausstellung eines betrieblichen Zeugnisses durch den Arbeitgeber nach bundeseinheitlichem Muster vor. Wird darin das Erreichen des vorgegebenen Qualifikationszieles dokumentiert, besteht seitens des für den Einstieg zu qualifizierenden Anspruch auf Ausstellung eines IHK-Zertifikats.
Die IHK vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert. Mit dem IHK-Zertifikat, das auf die Hauptinhalte des Praktikums eingeht, wird die erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme bestätigt.