Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Ausbildungsberufe (IHK)

Derzeit existieren für eine duale Berufsausbildung bundesweit etwa 325 anerkannte Ausbildungsberufe.

Unter dem dualen Ausbildungssystem versteht man die kombinierte Ausbildung von Betrieb und Berufsschule. Die IHKs betreuen den größten Teil dieser Berufe. In dieser Funktion beraten sie die ausbildenden Unternehmen und deren Auszubildende, sie registrieren die Ausbildungsverträge und führen die Zwischen- und Abschlussprüfungen für Auszubildenden in Industrie und Handel durch.

Berufsbilder

Die Grundvoraussetzungen der Berufsbilder und die zu vermittelnden Inhalte sind in den Ausbildungsordnungen der jeweiligen Berufe festgelegt. Die Ausbildungsordnungen sowie die sachlichen und zeitlichen Gliederungen finden Sie hier.  

Um den permanenten Weiterentwicklungen der Berufswelt Rechnung zu tragen, werden auf Veranlassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Ausbildungsordnungen nach einiger Zeit aktualisiert (neu geordnet). Ebenso werden jedes Jahr völlig neue Berufe ins Leben gerufen, um dem entsprechenden Bedarf in der Wirtschaft nachzukommen.

Sie wollen mehr über Berufsinhalte, Zugangsmöglichkeiten, Eignungsvoraussetzungen bis zu Perspektiven nach der Ausbildung erfahren? Informieren Sie sich auch unter Berufenet.

In jedem Jahr werden neue Berufe ins Leben gerufen und alte Berufsbilder aktualisiert (neu geordnet). Auf der Internet-Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung finden Sie eine Übersicht sowie weitere Informationen über neue und neu geordnete Ausbildungsberufe. Hier können Sie auch erfahren, welche Berufe im jeweils kommenden Jahr neu entstehen sollen bzw., für welche eine Neuauflage geplant ist.

Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater für Fragen zu den neuen Berufen (Inhalte, Veränderungen, Übergangsregelungen, etc.) gern zur Verfügung.

Industriekaufmann/-frau

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der eintragungsstärksten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit ein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Ausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.

Was ist neu?

Neue Standardberufsbildpositionen

Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Über diese Positionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen

  • digitale Geschäftsprozesse,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • projektorientiertes Arbeiten sowie
  • internationale Handlungskompetenz.

Die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet (Dauer: 6 Monate) ist weiterhin vorgesehen.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:

  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.

Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betriebliche und schulisch) darauf vorbereitet werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Chancen für Ausbildungsbetriebe

Die Marke „Industriekaufmann/-frau“ bleibt erhalten. Auszubildende werden als „Schnittstellenmanager“ für die Leistungserstellung entlang der industriellen Wertschöpfungskette mit offenen Lernzielformulierungen ausgebildet. Die künftige Entwicklung des Berufs und Ausbildungsgestaltung liegt wesentlich in der Hand der Betriebe: Sie können weiterhin eine – auch über die Mindestinhalte hinausgehende – qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten und sich damit die Fachkräfte von morgen sichern.

Weitere Informationen können Sie der veröffentlichten Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 15. März 2024 entnehmen.

Vom 1. August 2022 an wird es im Gastgewerbe sieben statt bisher sechs Ausbildungsberufe geben – und auch sonst bringt die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe inhaltliche und strukturelle Veränderungen mit sich.

 

Wie heißen die Berufe ab dem 1. August 2022?

Die „Küchenberufe

  • Fachkraft Küche (neuer zweijähriger Beruf)
  • Koch/Köchin

Verordnungen "Fachkraft Küche" und "Koch/Köchin"

 

Die „Gastro- und Hotelberufe

  • Fachkraft für Gastronomie (zweijährig) mit Schwerpunkt Restaurantservice oder Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement

Verordnungen "Gastro- und Hotelberufe"

 

Die wichtigsten Neuerungen/Änderungen:

  • Erstmals gibt es für den Küchenbereich einen zweijährigen Ausbildungsberuf (Fachkraft Küche).
  • Einführung der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung in den dreijährigen Berufen, d.h. es gibt keine Zwischenprüfung mehr, sondern einen Teil 1 der Abschlussprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr (Ergebnis geht in die Endnote ein) und einen Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (bei den zweijährigen Berufen bleibt es bei der Zwischenprüfung).
  • Im zweijährigen Beruf Fachkraft für Gastronomie kann zwischen zwei Schwerpunkten gewählt werden: Restaurantservice (vier Monate) oder Systemgastronomie (vier Monate).

Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Berufsbildern finden Sie in den entsprechenden Ausbildungsverordnungen.

Mit der aktuellen Novellierung zum 1. August 2022 soll der neue Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen. Anstelle der bisherigen Fachrichtungen sind Wahlqualifikationen gesetzt worden. Zukünftig ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und schon im Ausbildungsvertrag festzulegen:

  • Versicherungsfälle managen,
  • Risikomanagement durchführen,
  • Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
  • im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
  • Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.

Die bisherige Produktorientierung soll künftig in Kundenbedarfsfeldern (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) abgebildet werden.


Die gewohnte Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen):

Teil 1 der Abschlussprüfung mit 20 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich 1: Allgemeine Versicherungswirtschaft

Teil 2 der Abschlussprüfung mit 80 Prozent Gewichtung

  • Prüfungsbereich 2: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung (30 Prozent)
  • Prüfungsbereich 3: Kommunikation und Handels im Kundenkontakt (20 Prozent)
  • Prüfungsbereich 4: Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft (20 Prozent)
  • Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent)
  • Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch.

Die ab dem 1. August 2022 geltende Ausbildungsverordnung finden Sie hier. Um die Basisinformationen zur Neuordnung herunterzuladen, klicken Sie bitte hier.

 

Bitte beachten Sie: Die neue Ausbildungsverordnung enthält keine Übergangsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verträge die ab dem 1. August 2022 beginnen, automatisch unter die neue Verordnung “Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen” fallen und umgekehrt alle Verträge, die spätestens am 31. Juli 2022 starten, unter die bisherige Ausbildungsverordnung fallen.

Die IHK Ostwestfalen hat am 9. Mai, zusammen mit Referenten des BWV OWL e.V., Sachverständigen im Bundesverfahren und der Bildungsgangleitung am Rudolf-Rempel-Berufskolleg, in einer digitalen Informationsveranstaltung Ausbildungsbetriebe und weitere Interessierte über die Neuordnung informiert. Downloads zu dieser Veranstaltung finden Sie unter diesem Link: kvf.bwv.de

 

Unter dem neuen Namen „Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ startet der zentrale Ausbildungsberuf des Groß- und Außenhandel. Am 1. August 2020 tritt die neue Ausbildungsverordnung in Kraft.

Die neue Verordnung und Berufsbezeichnung findet Anwendung auf eingetragene Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn nach dem 31. Juli 2020. Bereits bei der IHK registrierte neue Ausbildungsverhältnisse mit der bisherigen Berufsbezeichnung und Ausbildungsbeginn ab 01.08.2020 werden automatisch umgeschrieben.
 

Was ist NEU?

Auszug aus der aktuellen BIBB-Pressemitteilung 14/2020 vom 20.04.2020:

Neu in der Ausbildungsordnung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement ist die Berufsbildposition "Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)". Hierunter fällt zum Beispiel die Verwendung von E-Business-Systemen zur Ressourcenplanung und zur Verwaltung von Kundenbeziehungen.

Der Bedeutungsgewinn von projektförmiger Arbeit wird unter anderem durch neue Inhalte im Bereich des Projektmanagements abgebildet - beispielsweise Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung, Steuerung und Dokumentation betrieblicher Projekte.


Auch in den beiden Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel gibt es Veränderungen. So wurden beispielsweise in der Fachrichtung Großhandel Inhalte zum Retourenmanage­ment ergänzt; in der Fachrichtung Außenhandel wurden Inhalte internationaler Berufs­kompetenzen erweitert, zum Beispiel durch interkulturelle Kompetenzen.


Neu eingeführt wird auch eine gestreckte Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. In der mündlichen Prüfungsleistung können Auszubildende und Betriebe künftig zwischen zwei unterschiedlichen Zugangswegen für ein fallbezogenes Gespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe wählen.

 

Link zur BGA-Kampagnen-Seite Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V.

Sie findet dort (Stand 20.04.2020):

- Die neue Ausbildungsordnung, inkl. Rahmenplan
  für die betriebliche Ausbildung

- eine Präsentation zur Neuordnung

- eine Präsentation zum Rahmenplan (betriebl. Ausbildungsinhalte)

- ein Youtube-Video

Neuordnung der Bankkaufleute

Zum 01.08.2020 tritt die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Bankkaufmann/-frau in Kraft. Der als Klassiker geltende Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau wurde angesichts der stark durch die Digitalisierung geprägten Veränderungen in der Bankenbranche nach über 20 Jahren grundlegend überarbeitet und modernisiert. Aufgrund der Verlagerung vom klassischen Schaltergeschäft hin zu fast vollständig digital gewordenen Geschäftsprozessen, ergeben sich in der Ausbildungsverordnung folgende Neuerungen:

  • Der aktualisierte Beruf stellt die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle konsequent in den Mittelpunkt
  • Die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte wird akzentuiert und in der zu vermittelnde Tiefe präzisiert
  • Ergänzt wird die Ausbildungsverordnung um methodische Kompetenzen des Projektmanagements
  • Zusätzliche Arbeitstechniken zur Optimierung und Weiterentwicklung standardisierter Prozesse unterstreichen die neue Relevanz des prozessorientierten Arbeitens

Nach seiner Modernisierung bleibt der Beruf Bankkaufmann/-frau auch in Zukunft eine starke und bekannte „Premiummarke“ in der kaufmännischen Erstausbildung, die für die kommunikative und kreditwirtschaftlich fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen und Absolventinnen steht.

 

Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird ferner die gestreckte Abschlussprüfung, welche die Zwischenprüfung ersetzt und mit 20% in das Gesamtergebnis einfließt.

 

Bereits eingetragene Ausbildungsverhältnisse

Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungs-verordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.

 

Informationen zur Neuordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: Die offizielle Ausbildungsverordnung sowie die sachliche und zeitliche Gliederung können Sie nach Registrierung kostenlos von unserer Homepage - www.ostwestfalen.ihk.de/ausbildung/fuer-ausbilder/ihk-ausbildungsberufe-und-verordnungen - herunterladen.

Basisinformationen zur Neuordnung: Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau

Informationen zur Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (nach neuer Verordnung vom 5. Februar 2020)

IHK-Prüfungs-News Nr. 6/20 - Eckwerte zur Neuordnung

Zum 1. August 2020 treten die neuen Ausbildungsordnungen für die IT-Berufe in Kraft. Die kaufmännischen Ausbildungen werden nun in dem Beruf „Kaufmann/-frau für IT-System-Management“ (alt: IT-System-Kaufmann/-frau bzw. Informatikkaufmann/-frau) oder dem neuen Beruf „Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement“ durchgeführt. Für den Beruf „Fachinformatiker/-in“ wurden neben „Anwendungsentwicklung“ und „Systemintegration“ die weiteren Fachrichtungen „Digitale Vernetzung“ sowie „Daten- und Prozessanalyse“ geschaffen. In der Verordnung „IT-System-Elektroniker/-in“ wurde der Bereich der Elektrotechnik konkretisiert. Für alle Berufe wird zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung anstelle der ehemaligen Zwischenprüfung durchgeführt. Alle bereits bestehenden sowie die noch vor dem Inkrafttreten am 1. August 2020 startenden Ausbildungsverhältnisse werden nach den bisherigen Regelungen zu Ende geführt.

Für Menschen mit Behinderung ist eine gute berufliche Ausbildung eine entscheidende Voraussetzung zur sozialen Eingliederung und Entwicklung der Persönlichkeit.

Mit der Empfehlung für die Regelung und Gestaltung von Ausbildungsgängen zur Berufsausbildung behinderter Jugendlicher wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Ausbildungsgänge für behinderte Jugendliche nach einem einheitlichen Rahmen gestaltet werden können. Die Feststellung, dass Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausschließen und eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung für Behinderte erfordern, muss auf der Grundlage einer differenzierten Eignungsuntersuchung erfolgen. Sie ist von den Agenturen für Arbeit durchzuführen. Dabei sind Gutachten der Fachdienste der Agenturen für Arbeit sowie Stellungnahmen der abgehenden Schulen zu berücksichtigen. Fachleute (Ärzte, Psychologen, Pädagogen, Behindertenberater) aus der Rehabilitation können beteiligt und Maßnahmen der Berufsfindung und Arbeitserprobung vorgeschaltet werden. Im Folgenden werden Berufe, in denen eine Ausbildung für Menschen mit Behinderung möglich ist, mit Tätigkeitsfeld und Ausbildungsdauer kurz vorgestellt:

Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Berufsbildung behinderter Menschen

§ 64 Berufsausbildung

Behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.

§ 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen

(1) Regelungen nach den §§ 9 und 47 sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen.

(2) Der Berufsausbildungsvertrag mit einem behinderten Menschen ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34) einzutragen. Der behinderte Mensch ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen.

§ 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen

(1) Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsausbildung. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Im Antrag nach Satz 1 ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen.

(2) § 65 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.

Ausbaufachwerker/-in
Herstellen von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen zu Baukörpern nach technischen Zeichnungen und Arbeitsunterlagen auf den dafür erforderlichen Maschinen. Transportieren und Einbauen von Fertigteilen. Ausführen von Holzschutzarbeiten.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation
Unterstützende Tätigkeiten in den Bereichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, Inventur, Datenverarbeitung, Einkauf, Verkauf, Rechnungswesen und Materialverwaltung, Personalverwaltung, kfm. Steuerung und Kontrolle, Assistenz- und Sekretariatsaufgaben.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung
Messen, Sägen, Hobeln, Bohren, Schleifen und das Herstellen von einfachen Holzverbindungen in holzbearbeitenden Industriebetrieben. Das Beschichten und Behandeln von Holzoberflächen gehört ebenso zu den Aufgaben wie das Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Holzteilen und Kleinmöbeln.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre 

Fachpraktiker/-in für Industrieelektrik
Prüfen und Messen elektrischer Größen und Funktionen, Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen, Herstellen von Geräten und Systemen.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre 

Fachpraktiker/-in für Industriemechanik
Fachpraktiker/-innen für Industriemechanik werten technische Unterlagen aus, bestimmen technische Parameter, planen Arbeitsabläufe und wählen Material und Werkzeuge aus. Sie suchen Fertigungsverfahren aus, in dem Bauteile durch manuelles und maschinelles Bearbeiten hergestellt werden. In der Steuerungstechnik können die hydraulischen und pneumatischen Unterlagen angewendet werden. Wenn Störungen im Fertigungsablauf auftreten, informieren sie die zuständigen Fachkräfte. Sie können kleinere Reparaturen selbst durchführen und sind für Wartung und Instandhaltung einsetzbar.
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

Fachpraktiker/-in für Metallbau
In metallbe- und –verarbeitenden Betrieben bedienen sie in erster Linie Maschinen und fertigen nach Anweisung und technischen Unterlagen Werkstücke oder Metallbauteile an. Dabei wenden Fachpraktiker/-innen für Metallbau je nach speziellem Tätigkeitsbereich so unterschiedliche Techniken wie Bohren, Drehen, Feilen, Fräsen, Biegen, Sägen oder Stanzen an und bedienen konventionelle wie auch CNC-gesteuerte Maschinen. Zudem bestücken sie die einzelnen Maschinen, wechseln die zu bearbeitenden Werkstücke und kontrollieren nach Vorgabe die Qualität der Teile. Wenn Störungen im Maschinenlauf auftreten, informieren sie die zuständigen Fachkräfte. Darüber hinaus sind sie für die Wartung und Instandhaltung der von ihnen bedienten Maschinen zuständig und führen kleinere Reparaturen oft selbst aus.
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre 

Fachpraktiker/-in für Metalltechnik
Fachpraktiker bearbeiten Bleche, Rohre und Profile. Sie unterstützen die Herstellung, Montage und Instandsetzung im Bereich des Maschinen-, Geräte- und Apparatebaus. 
Die zugerichteten Teile werden auf Maßhaltigkeit geprüft, bevor sie zur weiteren Ver- und Bearbeitung gegeben werden. Trennen und Umformen, sowie das Fügen von Bauteilen bilden den Ausbildungsschwerpunkt, der natürlich durch qualitätssichernde Maßnahmen begleitet wird.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Fachpraktiker/in für Recycling
Annahme von Gütern und Abfällen zur Verwendung, Verwertung oder Beseitigung. Zerlegung von Geräten bzw. Produkten sowie Sortierung der anfallenden Wert-, Rest- und Schadstoffe. Manuelle und maschinelle Bearbeitung unterschiedlicher Werkstoffe sowie Bedienen und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre 

Fachpraktiker/-in für Tiefbau – Schwerpunkt Straßenbauarbeiten
Herstellen von Verkehrswegen u. a. von Asphaltdecken, Pflasterdecken und Plattenbelägen, Herstellen von Baugruben und Gräben, Herstellen von Baukörpern aus Steinen sowie Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre 

Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik
Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik arbeiten an Dreh-, Fräs-, Bohr- oder Schleifmaschinen. Sie stellen nach Vorgaben Bauteile für Geräte, Fahrzeuge oder Maschinen her. Häufig sind diese Maschinen computergesteuert. Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik geben Bearbeitungsprogramme ein und wählen Maschinenwerkzeuge aus. Sie helfen dabei, die Maschinen einzurichten, spannen das Material ein, überwachen die Bearbeitung und überprüfen schließlich das Ergebnis. Außerdem kümmern sich Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik um die Wartung der Maschinen.
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre 

Fachpraktiker/-in für Zerspanungstechnik
Fachpraktiker/-innen für Zerspanungstechnik fertigen Werkstücke mithilfe von Dreh- und Fräsmaschinen, aber auch mithilfe von weiteren Werkzeugmaschinen an. Sie bearbeiten und fertigen Bauteile für Maschinen, feintechnische Geräte, Werkzeuge und Fahrzeugteile. Sie arbeiten an konventionellen und an computergesteuerten Maschinen. In Produktionsbereichen können sie sich auf bestimmte Werkzeugmaschinen spezialisieren.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Fachpraktiker/-in für Zweiradmechatronik
Fachpraktiker/-innen für Zweiradmechatronik werden in der Fachrichtung Fahrradtechnik ausgebildet. Sie warten und reparieren Fahrräder, montieren sie und nehmen sie anschließend in Betrieb, bauen sie um oder rüsten sie mit Zubehör nach. Sie führen Prüfungen z. B. an Schalt-, Brems- und Beleuchtungssystemen durch und setzen diese bei Bedarf instand. Dabei führen sie entsprechende Servicearbeiten auch an elektrischen Antriebssystemen durch.
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

Fachpraktiker/-in im Verkauf
Einsatz im Verkauf, in der Warenannahme, -kontrolle und -präsentation sowie im Kassenbereich.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Fachpraktiker/-in Küche (Beikoch/Beiköchin)
Vorbereitungsarbeiten für die Herstellung einfacher Gerichte. Zubereitung der Speisen, Suppen und Soßen. Herstellung von einfachen Desserts und Kompotten. Beurteilen der Eigenschaften von Lebensmitteln und sonstigen Roh- und Hilfsstoffen der Küche. Pflegen und Instandhalten der Maschinen und der Arbeitsgeräte.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre  

Fachwerker/-in für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Unterstützende Tätigkeiten bei der Auslieferung und dem Auf- und Abbau von Küchen, Möbeln und Umzugsgut sowie der Be- und Verarbeitung von Holz - und sonstigen Werkstoffen.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Hauswartsgehilfe/-gehilfin
Unterstützende Tätigkeiten bei der Erfassung von technischen Verbrauchsdaten/Energie-abrechnung, beim Aufbau von Rohr - und Versorgungsnetzen, bei der Hauspflege - und Reinigungsarbeiten, bei der umweltgerechten Reststoffentsorgung, Pflege der Außenanlagen, Pflege und Instandhaltung von Einrichtungsgegenständen aus Holz, beim Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln und der Mitwirkung bei Veranstaltungen und deren technischer Gestaltung.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre 

Helfer/-in im Gastgewerbe
Sie arbeiten in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferien-, Kur- und Erholungsheimen. Unterstützende Tätigkeiten im Service, wie beispielsweise Hilfe bei der Zubereitung von Speisen, am Ausschank sowie bei der Dekoration und dem Servieren von Speisen und Getränken.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre 

Lagerfachhelfer/-in
Sie erlernen unterstützende Tätigkeiten und Fertigkeiten in der Lagerwirtschaft, u. a. das Annehmen und Auspacken von Gütern, das Lagern von Gütern, die Bestandsaufnahme und Warenbestellung sowie den Umgang mit Arbeitsmitteln.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre 

Nachrichtengerätemechaniker/-in
Prüfen mechanischer Funktionen und Messen elektrischer Größen, Inbetriebnahme von Schaltungen und Wartung von Geräten der Nachrichtentechnik.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre 

Schweißwerker/-in
Schweißen von Behältern und dichten Gefäßen, Maschinen- und Apparateteilen sowie Vorrichtungen aus Stahl mittels Lichtbogenschweißen oder Gasschmelzschweißen.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Verpackungsmittelfachwerker/in
Herstellen von Packmitteln durch Trennen, Umformen, Fügen und Veredeln auf vorgegebenen Produktionsanlagen. Packmittel zur Weiterverarbeitung vorbereiten und sachgerecht lagern.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre