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Informieren Sie sich hier über Quarantäne, neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Landesregierung - auch in vereinfachter Darstellung: https://www.land.nrw/corona
Zur Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit seit dem 23. Dezember 2022 gelangen Sie hier.
Weiterführende Links:
Quelle: Land NRW
Der betriebliche Infektionsschutz soll dazu beitragen, Infektionswellen möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen effizient einzudämmen. Dafür müssen auch am Arbeitsplatz mögliche Infektionsketten wirksam unterbrochen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet in einem FAQ die häufigsten Fragen zum betrieblichen Infektionsschutz. Hier klicken.
Bundeswirtschaftsministerium:
Informationen für Unternehmen und Hotline für Unternehmen:
Telefon: 0 30 18615 1515 (Montag – Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.wirtschaft.nrw/corona
Robert Koch-Institut:
Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Virus
Landesgesundheitsamt oder Landesministerium für Gesundheit Nordrhein-Westfalen:
Ministerium für Arbeit.Gesund.Soziales
0521/554-450
Alle Ansprechpartner beraten für ganz Ostwestfalen. Rufen Sie gerne unabhängig von Ihrem Standort in der Geschäftsstelle Bielefeld oder Paderborn an.
Kaufmännische Berufe
IT-Berufe
Gewerblich-technische Berufe
Mit Einhaltung der Hygieneregeln, die auch zum Schutz vor luftübertragbaren Infektionskrankheiten wie z.B. Influenza gelten, verringert sich die Ansteckungsgefahr von Infektionskrankheiten bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich:
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ein „Handbuch Betriebliche Pandemieplanung“ herausgegeben. Darin sind zahlreiche Checklisten mit Punkten wie „Kernfunktionen des Betriebs festlegen“ oder „Schutzausrüstung beschaffen“.
In jedem Unternehmen sollte es einen Notfallplan geben, um den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren und sich selbst, die Unternehmerfamilie und die Arbeitsplätze abzusichern. Das Notfall-Handbuch hilft Ihnen dabei, einen Plan für Ausfälle und Notfälle jeglicher Art zu erstellen.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse
Zu den wichtigsten allgemeinen Präventionsmaßnahmen gehört, einen betrieblichen Pandemieplan zu erstellen und ein betriebliches Hygienekonzept zu erarbeiten. Dabei können der Betriebs- oder Werksarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer beraten und unterstützen.
Aufbauend auf diesen Dokumenten erfolgt dann die Entwicklung spezieller Präventionsmaßnahmen für den Betrieb. Das bedeutet, für die einzelnen Betriebsbereiche Hygienepläne aufzustellen - auch Ergänzungen zur Gefährdungsbeurteilung genannt.
Hier werden die grundlegenden persönlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion beschrieben.
DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.dguv.de/de/praevention/corona/allgemeine-schutzmassnahmen-und-verdachtsfall/index.jsp
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_2/details_2_387841.jsp
Infektionsschutzstandard mit notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus.
Zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus empfiehlt die Bundesregierung einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, welcher durch eine Arbeitsschutzregel im August 2020 konkretisiert wurde, mit den folgenden Eckpunkten:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz-massnahmen.html
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. / Berufsverband deutscher Arbeitsmediziner
DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Corona-Sonderseiten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
https://dguv.de/de/praevention/corona/sonderseiten-corona/index.jsp
Spezielle Informationen für einzelne Branchen (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)
Besondere Maßnahmen, die für bestimmte Branchen oder Arbeitsplätze ergriffen werden müssen. Checklisten für die Ergänzung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Logistikunternehmen: Berufsgenossenschaft
Handel und Warenlogistik
Eine Übersicht aller digitalen Angebote der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld finden Sie hier.
Die geplanten Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung sowie Unterrichtungen finden unter Beachtung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung statt.
Alle Prüfungsteilnehmer sollten sich so verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Hierzu müssen grundsätzlich die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) beachtet werden. Auch bei der Prüfungsdurchführung wird das Tragen einer Maske dringend nahegelegt.
Im Übrigen haben die Vorgaben des Inhabers bzw. Betreibers des jeweiligen Prüfungsortes (Hausrecht) oberste Priorität.
Die Übersicht aller Maßnahmen, zum Beispiel den Überbrückungs-, Neustart- und Härtefallhilfen, Sonderfonds, KfW-Kredite und Bürgschaften, steuerliche Maßnahmen, Kurzarbeitergeld und erweiterte Grundsicherung finden Sie hier.
Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren und zu einer eventuell notwendigen Rückzahlung (bis zum 30.11.2023) finden Sie hier.
Informieren Sie sich als Vertreterin oder Vertreter eines Ausbildungsbetriebes, wie Sie eine Förderung aus dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen können. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern und hier: https://www.ostwestfalen.ihk.de/ausbildung/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Zu den FAQ gelangen Sie hier.
Aktuelle Wartezeiten für Lkw an Grenzübergängen finden Sie hier.
Reisende aus Risikogebieten müssen mit Kontrollen und eventuell Maßnahmen bei der Wiedereinreise nach Deutschland - wie das Ausfüllen einer Aussteigekarte - rechnen. Betroffene sollten sich zwingend vorab informieren, ob eine Dienstreise wie geplant durchgeführt werden kann.
Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ausgesprochen (Stand 2. März 2022) - mehr Informationen hier.
Weitere Informationen, welche Auswirkungen die Corona-Krise außenwirtschaftlich hat, finden Sie in den News im Bereich "International" unserer Internetseite.
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind nicht absehbar. Regionale Händler und Dienstleister haben mit viel Kreativität und Engagement Initiativen ins Leben gerufen, die sich dem entgegenstellen. Das erfolgt über Gutscheine und BonusCards, die im lokalen Handel eingelöst und eingesetzt werden können, aber auch über eigene Stadtportale, die den stationären Händler und Dienstleister in dieser schwierigen Zeit unterstützen sollen. Mehr dazu hier.
Ziel der Aktion „Heimat shoppen“ ist es, die Bedeutung lokaler Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister für unsere Städte, Gemeinden und Regionen herauszustellen und mehr ins Bewusstsein der Bürger zu rücken. Mehr dazu hier.
Damit Kulturstätten, Sportstudios, Restaurants, Campingplätze und andere von Corona-bedingten Schließungen Betroffene nicht dauerhaft verschwinden, hat ein stetig wachsender Kreis deutscher Industrie- und Handelskammern (IHKs) die Aktion "Wir FAIRzichten – denn Wirtschaft sind wir alle"
Sie haben Tickets für ein Konzert Ihrer Lieblingsband gekauft, das ausfallen musste? Sie haben den Monatsbeitrag im Fitnessstudio schon bezahlt und können es jetzt nicht nutzen? Ihnen steht volle Erstattung zu, aber Sie würden FAIRzichten, wenn dadurch die Unternehmer*innen und ihre Mitarbeiter*innen die Krise überstehen?
Ganz einfach: Unter www.wir-fairzichten.de finden Sie ein digitales Formular für eine Verzichtserklärung. Die ausgefüllte Erklärung wird danach via E-Mail Ihnen und auch dem von Ihnen angegebenen Unternehmen zugesandt.
Die Daten der Unterstützer werden nach Ablauf der Aktion gelöscht. Und auch dem Unternehmen gegenüber stimmen Sie hiermit – außerhalb dieses FAIRzichts – keiner weiteren Kontaktaufnahme zu.
Eine Auflistung der teilnehmenden IHK finden Sie – ebenso wie die Vorlage der Verzichtserklärung unter www.wir-fairzichten.de.
Lesen Sie in den aktuellen Pressemitteilungen, welchen Einfluss die Covid-19-Pandemie auf die heimische Wirtschaft hat, wie die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Stellung zu den Auswirkungen der Corona-Krise bezieht und welche Maßnahmen sie ergreift. Mehr hier.