Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de


.: 08 - 17 | : 08 - 15

Paderborn + Höxter


Stedener Feld 14
33104 Paderborn

Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31


: 08 - 17 | : 08 - 15

Minden


Simeonsplatz
32427 Minden

Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15


: 08 - 17 | : 08 - 15

  • Newsletter Icon
  • Telefon Icon
Standortpolitik im Interesse von Ostwestfalen

Mitgliederbeteiligungsverfahren

Das IHK-Beteiligungsportal gibt Ihnen als Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld die Möglichkeit, sich über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben, raumbedeutsame Planungen, Bauleitpläne und wirtschaftspolitische Themen zu informieren und Ihre Anmerkungen hierzu unkompliziert an die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld weiterzuleiten. Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld wägt anschließend die eingegangenen Rückmeldungen ab und positioniert sich dem Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft folgend.

Das digitale Mitgliederbeteiligungsportal der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld stärkt die Transparenz der IHK-Arbeit und die Partizipation der Mitgliedsunternehmen. Eine frühzeitige Beteiligung erhöht zudem die Chance einer angemessenen Berücksichtigung der Belange der gewerblichen Wirtschaft. Als Träger öffentlicher Belange wird die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bei regionalen Planungsverfahren zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert, in denen sie die Interessen der Gesamtwirtschaft abwägend und ausgleichend vertritt. Gegenüber Politik und Verwaltung äußert sich die IHK zur Vertretung des Gesamtinteresses der regionalen Wirtschaft auch zu Gesetzes- und Regulierungsvorhaben. Dabei tragen die Argumente und Anregungen unserer Mitgliedsunternehmen zur Optimierung unserer Stellungnahmen und Positionen bei. Das Online-Formular zur Mitgliederbeteiligung finden Sie weiter unten.

Aktuelle Mitgliederbeteiligungsverfahren:

Bezirksregierung Detmold

Aktuell liegen uns keine Planverfahren vor.

Kreisfreie Stadt Bielefeld

Aktuell liegen uns keine Planverfahren vor.

Kreis Gütersloh

Stadt Gütersloh: 18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP 2020) bis 24.05.2024

Stadt Gütersloh: Bebauungsplan 310 "Östlich Marderweg/ südlich Friedrichsdorfer Straße" bis 24.05.2024

Stadt Gütersloh: Änderung Bebauungsplan 154/10 "Gewerbepark B 61 / Osnabrücker Landstraße" bis 25.05.2024 

Gemeinde Langenberg: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Benteler“/7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Gewerbegebiet Bentelerstraße“ im Parallelverfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung bis 31.05.2024

Stadt Rheda-Wiedenbrück: Bebauungsplan VEP 12 Solarpark St. Vit und 102. FNP-Änderung, Öffentlichkeitsbeteiligung bis 17.06.2024

Kreis Herford

Aktuell liegen uns keine Planverfahren vor.

Kreis Höxter

Aktuell liegen uns keine Planverfahren vor.

Kreis Minden-Lübbecke

Gemeinde Hille: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Westlich Ellernstraße" + 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 15.05.2024

Gemeinde Hille: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 15.05.2024

Stadt Lübbecke: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/17/180 "Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße", öffentliche Auslegung bis zum 22.05.2024

Stadt Lübbecke: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 "Lehmstichweg", öffentliche Auslegung bis zum 22.05.2024

Kreis Paderborn

Aktuell liegen uns keine Planverfahren vor.

 

Mitgliederbeteiligungsportal

Wir freuen uns über Ihre unternehmensrelevanten Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte. Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun. Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder.